Eintrag 173 · Testament & Erbe

Testamentkosten — Errichtung, Änderung und Verwahrung im Überblick

Was ein Testament kostet: Notargebühren und Schreibmaschinenkosten, Gebühren für Änderungen und Widerruf, Verwahrung im Amtsgericht oder Zentralregister und die Kosten im Erbfall — inklusive Beispielen und Einsparoptionen.

Was die letzte Verfügung kostet

Ein Testament kostet Geld — aber deutlich weniger, als viele befürchten. Zugleich lohnt der Blick auf die Kosten genauer, denn sie entstehen an mehreren Stellen: bei der Errichtung, bei Änderungen, bei der Verwahrung und am Ende im Erbfall, wo Gericht und gegebenenfalls Notar abrechnen. Wer die Kostenstruktur kennt, kann gezielt entscheiden zwischen eigenhändigem und notariellem Testament, zwischen Verwahrung und register. Die Grundlagen der Testamente beschreiben die Artikel zum Testament errichten und notariellen Testament; hier geht es um die Euro und Cent.

Kosten der Errichtung

Das eigenhändige Testament ist die günstigste Form: handschriftlich verfasst und unterschrieben, entsteht praktisch nur Papierkosten. Wichtig ist die Verwahrung — und hier beginnt das erste Kostenstück: Wird ein eigenhändiges Testament beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung gegeben, fällt eine einmalige Verwahrgebühr an, die je nach Amtsgericht im niedrigen zweistelligen Bereich liegt.

Das notarielle Testament kostet mehr — aber die Gebühren sind gesetzlich geregelt und am Nachlasswert bemessen (GKG und KostO): Für ein mittleres Vermögen von etwa 200.000 Euro bewegt sich die notarielle Beurkundung im niedrigen dreistelligen Bereich; der Notar berechnet nach Wertgebühren plus Dokumentenpauschalen. Dafür erhält der Erblasser fachliche Prüfung, Formalsicherheit und die Möglichkeit, das Testament direkt in die amtliche Verwahrung des Notars mit Eintragung ins Zentrale Testamentsregister zu geben — Details beschreibt der Artikel zur Testament-Aufbewahrung.

LeistungKostenrahmen
Eigenhändiges TestamentPraktisch kostenlos — nur Papier und Mühe
Amtliche Verwahrung (eigenhändig)Einmalige Gebühr, meist 10 bis 30 Euro
Notarielles TestamentNachlasswert-abhängige Gebühren, bei 200.000 Euro etwa 200 bis 400 Euro
Notarielle ÄnderungNeue Gebühr nach Wert; oft wie Ersterrichtung

Kosten von Änderung und Widerruf

Ein Testament ist kein Dokument für die Ewigkeit — Lebensumstände ändern sich, und mit ihnen die Verfügung. Für Änderungen gilt: Ein neues Testament kann das alte vollständig ersetzen, ohne dass Kosten für die Vernichtung des alten entstehen — eigenhändig einfach neu schreiben. Wer nur Details ändert, kann ein Nachtrags-Testament errichten, das als eigenständige Verfügung neben dem alten steht. Beim notariellen Testament gilt beides ebenfalls — aber jede notarielle Änderung kostet erneut Gebühren.

Der Widerruf ist bei beiden Formen möglich und kann beim Amtsgericht oder Notar erklärt werden — auch hier fallen geringe Gebühren an. Das Verlangen aus der Verwahrung zurückgeben zu lassen, genügt beim amtlich verwahrten Testament bereits — Details beschreibt der Artikel zum Nottestament für Sonderfälle und der Artikel zur Testament-Anfechtung für die Sicht der Erben.

Kosten im Erbfall

Der eigentliche Kostenblock entsteht nach dem Tod: das Nachlassgericht stellt bei der Eröffnung Rechnung, und zwar für jedes einzelne Verfahren — Testamentseröffnung, Erbscheinsantrag, Inventar. Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert und können bei größeren Nachlässen vierstellige Beträge erreichen. Diese Nachlasskosten lassen sich senken: durch ein notarielles Testament mit Testamentsvollstreckung, durch klare Regelungen ohne Streitpotential — und manchmal durch die kluge Kombination mit einem Erbvertrag oder einer Stiftung als Alternative. Die Kosten des Erbscheins selbst beschreibt der Artikel zum Erbschein.

Sparen ohne zu riskieren

Die wichtigsten Einsparoptionen:

  • Eigenhändig statt notariell, wo die Familienlage einfach ist: Ehepaare ohne Patchwork, klare Vermächtnisse, keine Pflichtteilsprobleme.
  • Muster und Vorlagen reduzieren Formfehler — aber Achtung: Formfehler machen das Testament ganz oder teilweise unwirksam, und dann sind die Ersparnisse dahin. Bei komplexeren Wünschen überwiegt die notarielle Sicherheit.
  • Verwahrung im Amtsgericht statt im Schreibtisch: Das kostet wenige Euro und verhindert, dass das Testament nie gefunden wird. Ein verlorenes Testament ist der teuerste Fall von allen.

Fazit: Ein Testament ist für die meisten Menschen mit unter 50 Euro zu haben — und ist zugleich das wichtigste Dokument für den Fall der Fälle. Die Frage ist nicht, ob man es sich leisten kann, sondern ob sich die Familie es leisten kann, keines zu haben.

Häufige Fragen

Praktisch nichts — Papier und Schreibausstattung. Kosten entstehen nur bei der amtlichen Verwahrung im Amtsgericht: eine einmalige Gebühr von meist 10 bis 30 Euro. Dafür ist das Testament vor Verlust geschützt und wird im Todesfall automatisch vom Nachlassgericht eröffnet.

Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert und sind gesetzlich geregelt — bei einem Vermögen von etwa 200.000 Euro bewegen sie sich im Bereich von etwa 200 bis 400 Euro. Dafür erhält man fachliche Prüfung, Formsicherheit und die Eintragung ins Zentrale Testamentsregister, wodurch das Testament im Fall der Fälle sicher gefunden wird.

Beim eigenhändigen Testament nicht: Es kann jederzeit neu geschrieben werden — ein neues Testament ersetzt das alte automatisch. Beim notariellen Testament fällt für jede Änderung erneut eine notarielle Gebühr an, in Höhe ähnlich der Ersterrichtung. Das ist ein Grund, warum einfache Familienverhältnisse oft mit dem eigenhändigen Testament gut bedient sind.

Die eigentlichen Kosten entstehen im Erbfall: Testamentseröffnung, Erbschein und gegebenenfalls Testamentsvollstreckung werden vom Nachlassgericht und Notar nach dem Nachlasswert abgerechnet — bei größeren Nachlässen auch vierstellig. Diese Nachlasskosten lassen sich durch klare Regelungen und frühzeitige Vorsorge senken; sie sind als Erblasserschulden selbst von der Erbschaftsteuer absetzbar.

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