Was ist die gesetzliche Erbfolge?
Wenn jemand stirbt ohne Testament (oder wenn das Testament ungültig ist), regelt das Gesetz, wer erbt. Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt und folgt einem klaren System: Verwandte erben nach Nähe der Verwandtschaft, Ehegatten erben neben den Verwandten.
Erben nach Ordnungen
Das BGB teilt Verwandte in fünf Ordnungen ein. Innerhalb einer Ordnung erben die näheren Verwandten vor den entfernteren. Eine entferntere Ordnung erbt nur, wenn es keine Angehörigen der näheren Ordnung gibt.
1. Ordnung: Abkömmlinge
Kinder (eheliche und nicht-eheliche gleich), Enkel, Urenkel. Ein kinderloser Verstorbener hat keine Angehörigen der 1. Ordnung.
Beispiel: Der Verstorbene hat zwei Kinder. Jedes Kind erbt 1/2. Ein vorverstorbener Sohn mit zwei Kindern (Enkel) — dessen Anteil geht je 1/2 an die Enkel (also jeder Enkel erbt 1/4).
2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge
Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen. Die 2. Ordnung erbt nur, wenn keine Angehörigen der 1. Ordnung vorhanden sind.
Beispiel: Der Verstorbene hat keine Kinder, aber zwei Eltern. Jeder Elternteil erbt 1/2. Ist ein Elternteil verstorben, erbt dessen Seite (Geschwister des Verstorbenen) die Hälfte.
3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen. Erben nur, wenn keine Angehörigen der 1. und 2. Ordnung vorhanden sind.
4. und 5. Ordnung
4. Ordnung: Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. 5. Ordnung: Entferntere Voreltern. Diese Ordnungen spielen in der Praxis selten eine Rolle.
Das Prinzip "Nähere schließt weitere aus" gilt nur zwischen Ordnungen. Innerhalb einer Ordnung erben nähere Verwandte vor weiter entfernten — und ein Stamm (z.B. ein Kind mit seinen Kindern) teilt sich den Anteil des verstorbenen Angehörigen (Repräsentationsprinzip).
Ehegatten und Lebenspartner
Der Ehegatte erbt neben den Verwandten, nicht anstelle. Die Erbquote hängt von der Ordnung ab, neben der er erbt:
- Neben der 1. Ordnung (Kinder): 1/4
- Neben der 2. Ordnung (Eltern/Geschwister): 1/2
- Neben der 3. Ordnung (Großeltern): 1/2
- Keine Verwandten 1.-3. Ordnung: Gesamtes Vermögen
Eingetragene Lebenspartner (gleichgeschlechtliche Ehe) haben dieselbe Stellung wie Ehegatten.
Güterstand
Der Güterstand beeinflusst, was zum Nachlass gehört:
- Zugewinngemeinschaft (Standard): Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen. Beim Tod erfolgt eine pauschale Zugewinnausgleichsfiktion: der Ehegatte erhält zusätzlich 1/4 des Nachlasses (also z.B. 1/2 + 1/4 = 3/4 neben Kindern).
- Gütertrennung: Kein Zugewinnausgleich. Der Ehegatte erbt nach der normalen Quote.
- Gütergemeinschaft: Vermögen beider Ehegatten wird gemeinsames Vermögen. Komplex in der Erbfolge.
Beispiele
Beispiel 1: Verheiratet mit zwei Kindern
Ehegatte und zwei Kinder erben. Ehegatte erhält 1/4 (bzw. 3/4 durch Zugewinnausgleichsfiktion), die beiden Kinder erhalten je 1/8 (bzw. je 1/8 bei Zugewinn). Meist regelt sich dies im Rahmen eines Berliner Testaments.
Beispiel 2: Verheiratet, kinderlos, Eltern leben noch
Ehegatte erbt 1/2 (bzw. 3/4 durch Zugewinnausgleich). Die Eltern erhalten je 1/4 (bzw. je 1/8). Sind Eltern verstorben, erben Geschwister.
Beispiel 3: Ledig, kinderlos, keine Eltern, ein Geschwister
Das Geschwister erbt alles. Ist kein Geschwister vorhanden, erben die Großeltern bzw. deren Abkömmlinge.
Die gesetzliche Erbfolge kann zu unerwünschten Ergebnissen führen — etwa wenn jemand erbt, mit dem der Verstorbene keinen Kontakt hatte. Ein Testament gibt Ihnen die Kontrolle. Lassen Sie sich bei komplexen Verhältnissen anwaltlich beraten.
Erbe ausschlagen
Ein Erbe kann das Erbe ausschlagen, wenn er es nicht annehmen will. Das ist wichtig, wenn der Nachlass überschuldet ist. Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall beim Nachlassgericht erklärt werden (notariell beglaubigt).





