Was ist ein Erbvertrag?
Ein Erbvertrag ist eine Verfügung von Todes wegen, die bindend ist. Im Gegensatz zum Testament, das jederzeit frei widerrufen werden kann, bindet der Erbvertrag den Erblasser — er kann die verfügten Punkte nicht mehr einseitig ändern. Erbverträge werden oft zwischen Ehegatten oder Partnern geschlossen, um die gegenseitige Versorgung zu sichern.
Unterschied zum Testament
| Merkmal | Testament | Erbvertrag |
|---|---|---|
| Bindung | Frei widerruflich | Bindend (einseitig nicht änderbar) |
| Errichtung | Eigenhändig oder notariell | Nur notariell |
| Partner | Einseitig (auch gemeinschaftlich möglich) | Vertraglich (zwei oder mehr Parteien) |
| Kosten | Kostenlos (privat) oder gering | Notarkosten (mittel) |
Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?
- Geschäftsnachfolge: Sicherung der Unternehmensnachfolge, wenn bestimmte Personen das Geschäft übernehmen sollen
- Versorgungsverträge: Jemand soll versorgt werden (z.B. Lebenspartner), im Gegenzug erbt dieser
- Ehegatten: Stärkere Bindung als beim Berliner Testament
- Ausschluss von Pflichtteilsansprüchen: Planung der Enterbung und Vermeidung von Pflichtteilsklagen
- Vor- und Nacherbschaft: Klare Regelung, dass der Vorerbe nach seinem Tod an den Nacherben weitergibt
Inhalte eines Erbvertrags
- Erbeinsetzung
- Vermächtnisse
- Auflagen
- Testamentsvollstreckung
- Pflichtteilsentziehung
- Vor- und Nacherbschaft
- Versorgung des überlebenden Ehegatten
- Ausschluss der vorweggenommenen Erbfolge
Im Erbvertrag kann man zwischen bindenden und nicht bindenden Verfügungen unterscheiden. Man kann bestimmte Punkte als bindend vereinbaren (z.B. die Erbeinsetzung), andere als freigestellt (z.B. Vermächtnisse). So bleibt Flexibilität erhalten.
Errichtung
Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden. Beide Parteien müssen anwesend sein und ihre Erklärungen persönlich abgeben. Der Notar beurkundet den Vertrag und hinterlegt ihn beim Nachlassgericht.
Kosten
Die Kosten für einen Erbvertrag hängen vom Vermögenswert ab. Notarkosten nach der Kostenordnung (GNotKG):
- Kleiner Nachlass (bis 50.000 Euro): ca. 200-400 Euro
- Mittlerer Nachlass (bis 200.000 Euro): ca. 500-900 Euro
- Großer Nachlass (bis 500.000 Euro): ca. 900-1.500 Euro
Überlegen Sie gut, welche Verfügungen Sie bindend machen wollen. Eine bindende Erbeinsetzung bedeutet, dass Sie diese Person nicht mehr ohne deren Zustimmung ändern können. Im Zweifel: nur teilweise Bindung vereinbaren.
Aufhebung
Ein Erbvertrag kann nur durch Aufhebungsvertrag (notariell) oder durch ein gemeinsames Aufhebungstestament aufgehoben werden. Einseitige Aufhebung ist nur möglich, wenn dies im Erbvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Vorteile und Nachteile
Vorteile
- Hohe Rechtssicherheit
- Bindungswirkung schafft Vertrauen
- Gut für Unternehmensnachfolgen
- Versorgung kann gesichert werden
Nachteile
- Notarkosten
- Bindung schränkt Flexibilität ein
- Aufhebung nur gemeinsam möglich
- Komplex, rechtliche Beratung nötig





