Die Stiftung als Erbin

Wer sein Vermoegen ueber den Tod hinaus fuer einen guten Zweck wirken lassen will, kann eine Stiftung als Erbe einsetzen — bestehende Organisationen bedenken oder eine eigene Stiftung gruenden. Das Vermaechtnis wird zur dauerhaften Wirkung.

Die Wege des Stiftungs-Erbes

1. Bestehende Stiftung bedenken

Einfachster Weg: Eine gemeinnuetzige Organisation (Hospiz, Krebshilfe, Tierschutz, Universitaet, kirchliche Werke) per Vermächtnis bedenken: 'Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband erhaelt 10.000 €' — die Organisation muss nichts zusaetzlich tun, das Vermaechtnis wird aus dem Nachlass bezahlt.

2. Eigene Stiftung gruenden (Testament-Stiftung)

Fuer groessere Vermoegenswerte (ab ca. 50.000-100.000 € sinnvoll): Im Testament wird eine Stiftung errichtet — ein Treuhaender oder Stiftungs-Dienstleister setzt sie nach dem Tod um (Stiftungserrichtung durch Vermächtnis). Vorteile: Individueller Zweck (Foerderung von Bildung, Jugendhilfe, Forschung), eigener Name, dauerhafte Wirkung.

3. Treuhandstiftung (Zwischenweg)

Guenstiger als Eigen-Stiftung: Das Vermoegens wird einer bestehenden Stiftung als Treuhand uebertragen — sie verwaltet und foerdert nach den Wuenschen des Erblassers (Name, Zweck, regionale Bindung). Ab 25.000-50.000 € moeglich.

Steuerliche Vorteile

  • Erbschaftsteuer-Befreiung: Zuwendungen an gemeinnuetzige Organisationen sind erbschaftsteuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG)
  • Nachlass-Abzug: Das Vermaechtnis mindert den steuerpflichtigen Nachlass — Erben zahlen weniger
  • Zu Lebzeiten: Auch Schenkungen an Stiftungen sind steuerlich absetzbar (Spenden, Zustiftungen)

Was man regeln sollte

  1. Zweck konkret formulieren: 'Foerderung der Palliativversorgung in [Region]' statt 'gute Zwecke' — Klarheit verhindert Streit
  2. Organisation pruefen: Gemeinnuetzigkeit (Spendenbescheinigung), Verwaltungsquote, Reputation — die Organisation soll das Geld wirksam einsetzen
  3. Alternativ-Regelung: Was passiert, wenn die Organisation nicht mehr existiert? ('...ersatzweise an [Alternativ-Organisation]')
  4. Beratung: Stiftungsberater (Bundesverband Deutscher Stiftungen, Anwaelte fuer Stiftungsrecht) helfen bei Gestaltung und Kosten