Das Zentrale Vorsorgeregister
Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (www.vorsorgeregister.de) ist die zentrale digitale Registrierung für Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsanregungen. Gerichte prüfen im Ernstfall zuerst dort, ob solche Dokumente existieren — die Registrierung stellt sicher, dass Ihre Verfügungen tatsächlich gefunden und beachtet werden.
Was kann registriert werden?
- Vorsorgevollmacht: Wer ist bevollmächtigt? Für welche Bereiche?
- Patientenverfügung: Hinweis auf Existenz und Fundort (nicht der Inhalt!)
- Betreuungsverfügung: Wen wünsche ich als gerichtlichen Betreuer?
- Betreuungsanregung: Hinweis auf bestimmte Wünsche für den Betreuungsfall
Warum registrieren?
- Gefunden werden: Ohne Registereintrag weiß das Gericht im Notfall nicht, dass eine Vollmacht existiert — es bestellt dann vielleicht einen fremden Betreuer!
- Zeit sparen: Gerichte prüfen das Register zuerst — mit Eintrag ist der Nachweis in Minuten erbracht
- Missbrauch verhindern: Der Eintrag dokumentiert Datum und Umfang der Vollmacht — hilfreich bei Streit
- Immer aktuell: Änderungen und Widerrufe können aktualisiert werden
Registrierung — Ablauf und Kosten
- Online unter www.vorsorgeregister.de (oder über Notar/Rechtsanwalt)
- Daten erfassen: Ihre Personalien, Daten des Dokuments (Datum, Bevollmächtigte, Umfang), Fundort des Originals
- Kosten: ca. 15-30 € einmalig (je nach Umfang); Änderungen kosten geringe Gebühren
- Bestätigung: Sie erhalten einen Eintragsnachweis
Grenzen des Registers
- Es werden keine Dokumente selbst hinterlegt — nur Hinweise auf Existenz und Fundort
- Die Registrierung ersetzt nicht die Aufbewahrung und Bekanntgabe des Originals an Bevollmächtigte und Angehörige
- Bestattungsverfügungen und Testamente gehören nicht ins Vorsorgeregister (Testamente: amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht)





