Das Zentrale Vorsorgeregister

Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (www.vorsorgeregister.de) ist die zentrale digitale Registrierung für Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsanregungen. Gerichte prüfen im Ernstfall zuerst dort, ob solche Dokumente existieren — die Registrierung stellt sicher, dass Ihre Verfügungen tatsächlich gefunden und beachtet werden.

Was kann registriert werden?

  • Vorsorgevollmacht: Wer ist bevollmächtigt? Für welche Bereiche?
  • Patientenverfügung: Hinweis auf Existenz und Fundort (nicht der Inhalt!)
  • Betreuungsverfügung: Wen wünsche ich als gerichtlichen Betreuer?
  • Betreuungsanregung: Hinweis auf bestimmte Wünsche für den Betreuungsfall

Warum registrieren?

  • Gefunden werden: Ohne Registereintrag weiß das Gericht im Notfall nicht, dass eine Vollmacht existiert — es bestellt dann vielleicht einen fremden Betreuer!
  • Zeit sparen: Gerichte prüfen das Register zuerst — mit Eintrag ist der Nachweis in Minuten erbracht
  • Missbrauch verhindern: Der Eintrag dokumentiert Datum und Umfang der Vollmacht — hilfreich bei Streit
  • Immer aktuell: Änderungen und Widerrufe können aktualisiert werden

Registrierung — Ablauf und Kosten

  1. Online unter www.vorsorgeregister.de (oder über Notar/Rechtsanwalt)
  2. Daten erfassen: Ihre Personalien, Daten des Dokuments (Datum, Bevollmächtigte, Umfang), Fundort des Originals
  3. Kosten: ca. 15-30 € einmalig (je nach Umfang); Änderungen kosten geringe Gebühren
  4. Bestätigung: Sie erhalten einen Eintragsnachweis

Grenzen des Registers

  • Es werden keine Dokumente selbst hinterlegt — nur Hinweise auf Existenz und Fundort
  • Die Registrierung ersetzt nicht die Aufbewahrung und Bekanntgabe des Originals an Bevollmächtigte und Angehörige
  • Bestattungsverfügungen und Testamente gehören nicht ins Vorsorgeregister (Testamente: amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht)