Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzliches Noterbrecht. Er sichert die nächsten Angehörigen davor, bei Enterbung völlig leer auszugehen. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote.

Wer hat einen Pflichtteilsanspruch?

Pflichtteilsberechtigt sind nur die nächsten Angehörigen:

  • Abkömmlinge: Kinder, Enkel (bei vorverstorbenen Kindern), Urenkel
  • Eltern: Beide Elternteile
  • Ehegatte: Der zur Zeit des Todes bestehende Ehegatte
  • Lebenspartner: Eingetragener Lebenspartner

Geschwister, Onkel, Tanten und weitere Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Höhe des Pflichtteils

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote, die der Betroffene ohne Testament erhalten hätte.

Beispiele

  • Kind eines Verstorbenen: Gesetzliche Erbquote neben Ehegatten 1/2 der Erbschaft (bei 2 Kindern je 1/4). Pflichtteil = 1/4 der Erbschaft je Kind (hälfte von 1/2 bzw. 1/4 je Kind).
  • Ehegatte neben 2 Kindern: Gesetzliche Quote 1/4 (bzw. 3/4 mit Zugewinn). Pflichtteil = 1/8 (bzw. 3/8 mit Zugewinn).
  • Eltern neben Ehegatten: Gesetzliche Quote je 1/4. Pflichtteil = je 1/8.
💡 Gut zu wissen

Der Pflichtteil wird in Geld berechnet und ausgezahlt. Der Pflichtteilsberechtigte erhält keinen Gegenstand, sondern einen Geldbetrag, der seinem Anteil am Nachlasswert entspricht.

Berechnung

Um den Pflichtteil zu berechnen, muss der Nachlass bewertet werden:

  1. Nachlasswert ermitteln: Alle Vermögenswerte (Immobilien, Konten, Wertpapiere, Fahrzeuge etc.) zusammenzählen, Schulden abziehen.
  2. Gesetzliche Erbquote feststellen: Was hätte der Betroffene ohne Testament geerbt?
  3. Pflichtteil berechnen: Hälfte der gesetzlichen Erbquote × Nachlasswert.

Pflichtteilsverzicht

Ein Pflichtteilsberechtigter kann seinen Pflichtteil vertraglich ausschlagen — notariell beurkundet. Das ist in folgenden Situationen üblich:

  • Bei Unternehmensnachfolgen, um Störungen zu vermeiden
  • Wenn der Erblasser zu Lebzeiten eine Abfindung zahlt
  • In Erbverträgen zwischen Ehegatten

Enterbung und Pflichtteil

Man kann einen Angehörigen im Testament enterben, muss ihm aber trotzdem den Pflichtteil zahlen. Eine Enterbung, die auch den Pflichtteil ausschließt (Pflichtteilsentziehung), ist nur in strengen Ausnahmefällen möglich:

  • Der Pflichtteilsberechtigte hat dem Erblasser nach dem Leben getrachtet
  • Schwere Straftat gegen den Erblasser oder dessen Angehörige
  • Dauerhafte Verletzung familienrechtlicher Pflichten
  • Ehrlose Lebensführung (sehr streng auszulegen)
⚠ Pflichtteilsklagen

Pflichtteilsklagen sind für die Erben belastend — sie können den Nachlass erheblich schmälern und jahrelange Streitigkeiten auslösen. Um Pflichtteilsansprüche zu vermeiden, können Sie zu Lebzeiten einen Pflichtteilsverzicht vereinbaren oder einen Erbvertrag mit_bindender Enterbung abschließen (notariell).

Pflichtteilsergänzung

Zusätzlich zum normalen Pflichtteil kann eine Pflichtteilsergänzung fällig werden, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen gemacht hat, um den Nachlass (und damit den Pflichtteil) zu verkleinern. Schenkungen der letzten 10 Jahre werden dem Nachlass hinzugerechnet.

Ausblick

Der Pflichtteil ist ein schwieriges Feld — sowohl für Erblasser, die ihre Wünsche durchsetzen wollen, als auch für Pflichtteilsberechtigte. Eine anwaltliche Beratung ist in komplexen Fällen unverzichtbar.