Was tun, wenn jemand zu Hause stirbt?
Ein Tod zu Hause ist häufig erhofft — im vertrauten Umfeld, möglicherweise nach Palliativbegleitung. Trotzdem sind die ersten Schritte wichtig: Ruhe bewahren, Tod feststellen lassen, Zeit für den Abschied nehmen.
Die ersten Schritte
- Nicht erschrecken: Den Verstorbenen nicht bewegen, ruhig bei ihm bleiben
- Hausarzt oder palliativen Dienst rufen (bei erwartetem Tod durch begleitete Erkrankung) — er stellt den Tod fest und den Totenschein aus
- Bei unerwartetem Tod: 112 — der Notarzt prüft, ob eine Wiederbelebung möglich ist (Details: Notarzt beim Todesfall)
- Zeit nehmen: Angehoerige duerfen stundenweise beim Verstorbenen bleiben — Kerze, Abschiedsworte, Familie rufen
- Bestatter beauftragen: Wenn die Familie bereit ist — der Bestatter uebernimmt die Ueberführung und alle Formalitaeten
Die häusliche Aufbahrung
In Deutschland ist die Aufbahrung zu Hause erlaubt: Der Verstorbene kann 1-3 Tage (je nach Bundesland) zu Hause aufgebahrt bleiben — im Bett, im eigenen Zimmer oder im Sarg. Voraussetzungen: Totenschein liegt vor, die Raumtemperatur ist kühl, und die hygienische Versorgung ist erfolgt (der Bestatter uebernimmt die hygienische Totenversorgung auch zu Hause). Viele Familien erleben diese Tage als kostbaren Abschied.
Was der Bestatter zu Hause übernimmt
- Überführung mit Spezialfahrzeug (diskret, würdevoll)
- Hygienische Versorgung (Waschung, Ankleidung) — zu Hause oder im Bestattungshaus
- Kühlung (aktiv kühlende Systeme für die häusliche Aufbahrung)
- Beratung zu allen weiteren Schritten
Besonderheiten bei unerwartetem Tod
Stirbt jemand unerwartet (Herzinfarkt, Unfall zu Hause), ist die Polizei einzuschalten (Details: Polizei beim Todesfall) — der Notarzt meldet nicht-natürliche Tode automatisch. Die Leiche wird für die Untersuchung überführt; die häusliche Aufbahrung ist dann nicht möglich.





