Was ist ein Erbschein?
Der Erbschein ist der amtliche Nachweis, wer Erbe geworden ist — ausgestellt vom Nachlassgericht des letzten Wohnorts des Verstorbenen. Banken, Grundbuchämter und Behörden verlangen ihn häufig, um den Erben den Zugriff auf Konten, Immobilien und Nachlasswerte zu ermöglichen. Er beweist: Diese Person ist erbberechtigt, in welcher Quote.
Wann braucht man einen Erbschein?
- Bankkonten auflösen/überweisen: Banken verlangen i.d.R. einen Erbnachweis
- Grundbuchumschreibung: Immobilien brauchen einen Eigentumsnachweis
- Nachlassforderungen: Versicherungen, Rentenansprüche, Verträge
- Ohne Testament (gesetzliche Erbfolge): Der Erbschein ist der Standard-Nachweis
Bei einem notariellen Testament mit Eröffnungsprotokoll reicht dieses häufig als Erbnachweis — der Erbschein kann gespart werden. Bei handschriftlichen Testamenten verlangen Banken aber oft trotzdem einen Erbschein.
Beantragung — Schritt für Schritt
- Antrag beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen) — formlos oder über Notar
- Antragsschrift: eidesstattliche Versicherung, dass keine anderen Testamente/Erbverträge bekannt sind; Angabe der Erbverhältnisse (gesetzliche Erbfolge oder Testament)
- Unterlagen beifügen: Sterbeurkunde, ggf. Testament oder Eröffnungsprotokoll, Nachweisverzeichnisse (Familienstammbuch etc.)
- Prüfung durch das Gericht (2-8 Wochen, bei Komplexität länger)
- Ausstellung: beglaubigte Abschriften (1. Abschrift für Behörden)
Kosten des Erbscheins
Die Gerichtsgebühr richtet sich nach dem Nachlasswert (GNotKG):
- Nachlass 50.000 €: ca. 150-300 €
- Nachlass 200.000 €: ca. 500-900 €
- Nachlass 500.000 €: ca. 900-1.500 €
Der Erbschein kostet damit oft 0,5-1,5 % des Nachlasses — bei Immobilien-lastigen Nachlässen schnell vierstellig. Nicht beantragen, wenn ein notarielles Testament als Nachweis genügt!
Alternativen zum Erbschein
- Notarielles Testament + Eröffnungsprotokoll: gilt als Erbnachweis
- Erbvertrag: gilt ebenfalls als Nachweis
- Europäischer Nachlasszeugnis (ENZ): für grenzüberschreitende Erbfälle in der EU
- Vollmachten über den Tod hinaus: eine Vorsorgevollmacht kann Kontenzugriffe auch nach dem Tod ermöglichen (je nach Bank)





