Warum die Identität gesichert werden muss

Jede amtliche Handlung nach einem Tod beginnt mit einer Frage: Wer ist der Verstorbene? Die Identifizierung ist die Grundlage der Todesbescheinigung, der Sterbeurkunde und damit des gesamten Erb- und Versicherungsrechts. Sie schützt zugleich vor Verwechslungen — einem Risiko, das bei der Feuerbestattung unumkehrbar wäre. Deshalb verlangen die Bestattungsgesetze der Länder eine verlässliche Feststellung der Identität, bevor ein Verstorbener eingeäschert oder bestattet wird.

Methoden der Identifizierung

Wie ein Verstorbener identifiziert wird, hängt vom Fall ab. Die wichtigsten Methoden im Überblick:

MethodeEinsatz
Angehörige und PapiereStandard bei natürlichen Todesfällen; ärztliche Leichenschau prüft Ausweise und Umfeld
FingerabdrückeBei polizeilichen Fällen; Abgleich mit Registern, besonders schnell
Zahnärztliche BefundeBei stark veränderten Körpern; Röntgenvergleiche mit Behandlungsunterlagen
DNA-AnalyseBei unbekannten Toten und Großschadenslagen; Abgleich mit Angehörigen
Tätowierungen, Narben, ImplantateErgänzende Merkmale; Seriennummern von Implantaten sind eindeutig

In Deutschland überwiegen die einfachen Fälle: Die Identität ist gesichert, wenn der Hausarzt oder Notarzt die Leichenschau vornimmt und Angehörige den Verstorbenen bestätigen. Schwieriger wird es, wenn Tote ohne Papiere gefunden werden — dann beginnt die Arbeit der Todesermittlung.

Die zweite Leichenschau vor der Kremation

Weil eine Einäscherung unwiderruflich ist, schreiben die Bundesländer vor der Kremation eine zweite Leichenschau vor: Ein anderer Arzt prüft im Krematorium erneut die Identität und die Unterlagen der ersten Leichenschau — eine wirksame Kontrolle gegen Verwechslungen und Zweifel an der Todesfeststellung. Der Artikel zur zweiten Leichenschau beschreibt den Ablauf. Ergänzend kontrolliert das Krematorium die Feuerbestattungsbescheinigung, bevor der Leichnam übernommen wird.

Massenunfälle und Katastrophen: DVI

Bei Großschadenslagen — Flugzeugabstürzen, Zugunglücken, Naturkatastrophen — übernehmen spezialisierte DVI-Teams (Disaster Victim Identification) die Identifizierung; in Deutschland sind BKA und Landeskriminalämter beteiligt. Grundlage ist eine international abgestimmte Methode, die Fingerabdrücke, Zahnbefunde und DNA parallel abgleicht, bevor ein Verstorbener freigegeben wird. Auch bei einem Unfalltod mit schwer zerstörten Körpern und bei Todesfällen im Ausland greift dieses Verfahren; die Rechtsmedizin arbeitet dabei eng mit der Polizei zusammen, und eine Obduktion kann klären, welche Merkmale verwertbar sind.

Wenn ein Verstorbener unbekannt bleibt

Gelingt die Identifizierung nicht, wird der Verstorbene behördlich bestattet — meist auf Kosten der öffentlichen Hand —, und die Merkmale werden in Dateien geführt und weiter abgeglichen. Angehörige Vermisster können sich an die Polizei wenden und DNA-Proben beisteuern; in Einzelfällen klären Nachfahren die Identität erst Jahre später auf. Für die Betroffenen bedeutet das: Es gibt einen Bestattungsort — wenn auch ohne Namen. Manche Gemeinden pflegen Gräber für unbekannte Verstorbene mit eigenen Gedenkzeichen; die Aufgabe der Ämter im Umfeld von Todesfällen beschreibt der Artikel zur Todesbescheinigung.