Digitale Nachlassverwaltung
Nach dem Tod hinterlassen Menschen digitale Spuren: E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Abonnements, Krypto-Wallets. Was passiert mit diesem digitalen Nachlass? Wer darf zugreifen, wer verwaltet die Profile — und wie regelt man das zu Lebzeiten?
Was gehört zum digitalen Nachlass?
- Kommunikation: E-Mail, WhatsApp, Messenger-Chats
- Social Media: Facebook, Instagram, X/Twitter, LinkedIn
- Cloud & Dateien: Fotos, Dokumente, Cloud-Speicher
- Finanzen: Online-Banking, PayPal, Kryptowährungen, Abos (Netflix, Spotify)
- Domains, Websites, Blogs, Kanäle (YouTube)
- Digitale Güter: E-Books, Spiele, Musik-Downloads (frequently nur Lizenzen!)
Rechtliche Lage in Deutschland
Der digitale Nachlass ist vererbbar (BGH-Urteil 2018): Erben haben grundsätzlich das Recht, auf Konten und Daten zuzugreifen — wie auf physischen Nachlass. ABER:
- Nutzungsbedingungen: Plattformen regulieren den Zugang (Facebook: Gedenkzustand oder Löschung; Google/Apple: eigene Prozesse)
- Persönlichkeitsrechte: Verstorbene haben postmortale Persönlichkeitsrechte — keine Bloßstellung
- Datenschutz: DSGVO gilt eingeschränkt; Plattformen verlangen häufig Nachweise (Sterbeurkunde, Erbnachweis)
Was Erben praktisch tun
- Übersicht schaffen: Welche Accounts existieren? (Passwortmanager, Browser-Lesezeichen, Post prüfen)
- Plattformen kontaktieren: Mit Sterbeurkunde + Erbnachweis Zugang oder Löschung beantragen
- E-Mails weiterleiten: Für Fristen und Verträge (Nachsendung + Absender informieren)
- Social Media: Gedenkzustand, Löschung oder Übernahme (je nach Plattform-Regeln)
- Abos kündigen: Streaming, Software, Vereine — Details: Verträge kündigen
Vorsorge für den digitalen Nachlass
- Vollmacht digital erweitern: Vorsorgevollmacht ausdrücklich auf digitale Konten erstrecken
- Passwort-Verwahrung: Passwortmanager mit Notfallzugriff (z.B. "Notfallkontakt"), oder versiegeltes Umschlag vertraut hinterlegen (mit Rechtsanwalt/Notar)
- Wünsche dokumentieren: Was soll mit Profilen passieren? (Löschen, Gedenken, Archiv) — in der Bestattungsverfügung ergänzen
- Digitale Testaments-Vollmacht: Spezielle Anweisungen für Online-Konten (spezialisierte Anbieter, Notare)





