Was ist die zweite Leichenschau?
Die zweite Leichenschau (auch Kremationsleichenschau oder amtsärztliche Kontrolle) ist die unabhängige zweite ärztliche Untersuchung vor jeder Einäscherung. Während die erste Leichenschau den Tod feststellt, prüft die zweite, ob die Kremation zulässig ist — sie soll nicht-natürliche Todesfälle (Straftaten) endgültig ausschließen.
Warum gibt es sie?
Weil die Kremation unumkehrbar ist: Sie würde jede Spur eines möglichen Verbrechens vernichten. Der Gesetzgeber schreibt deshalb vor jeder Einäscherung eine unabhängige Kontrolle vor: ein anderer Arzt (häufig Amtsarzt oder beauftragter Kremationsarzt) untersucht den Verstorbenen erneut, prüft die Unterlagen und erteilt die Kremationsgenehmigung.
Ablauf
- Nach der ersten Leichenschau und dem Totenschein wird die Kremation vorbereitet
- Unterlagen-Prüfung: Totenschein, ggf. polizeiliche Dokumente, Versichertendaten (je nach Land)
- Die zweite Untersuchung: Der Amtsarzt/Kremationsarzt untersucht den Verstorbenen vor Ort (Krematorium oder Verwahrung)
- Entscheidung: Genehmigung (Standardfall) oder Ablehnung (bei Ungereimtheiten: Polizei, Obduktion)
- Dokumentation: Genehmigung wird Teil der Kremationsunterlagen
Kosten
Die zweite Leichenschau kostet je nach Bundesland 30-100 € — meist über den Bestatter mit den Kremationsgebühren abgerechnet.
Folgen ohne Genehmigung
Ohne zweite Leichenschau und Genehmigung darf kein Krematorium einäschern — das ist gesetzlich vorgeschrieben (Landesbestattungsgesetze, Kremationsverordnungen). Krematorien, die ohne dokumentierte Genehmigung arbeiten, verstoßen gegen das Bestattungsrecht.





