Regeln setzen, solange es möglich ist
Demenz verändert alles — auch die Rechtslage: Wer an Alzheimer oder einer anderen Demenzerkrankung leidet, verliert irgendwann die Fähigkeit, rechtlich bindende Entscheidungen zu treffen. Vorsorgeinstrumente setzen dagegen die nach wie vor autonome Entscheidung des Betroffenen voraus: Eine Vorsorgevollmacht muss von jemandem erteilt werden, der versteht, was er unterschreibt. Deshalb gilt bei Demenz: früher ist besser — im Zweifel zu früh als zu spät. Nach dem Eintritt der Geschäftsunfähigkeit hilft keine Vollmacht mehr; dann entscheidet ein gerichtlich bestellter Betreuer.
Welche Dokumente bei Demenz zählen
| Dokument | Wirkung |
|---|---|
| Vorsorgevollmacht | Überträgt Vermögens- und Personensorge auf eine Vertrauensperson; verhindert die gerichtliche Betreuung |
| Patientenverfügung | Legt medizinische Wünsche für die Zeit fest, in der man sich nicht mehr äußern kann |
| Betreuungsverfügung | Bestimmt, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll, falls keine Vollmacht greift |
| Bestattungsverfügung | Regelt die Wünsche für die eigene Bestattung |
Ergänzend sichert eine Bankvollmacht den Zugriff auf Konten und ein gepflegter Notfallordner den Überblick. Wer die Dokumente beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer einträgt, stellt sicher, dass Ämter und Kliniken sie im Ernstfall finden.
Was gilt, wenn die Krankheit schon fortgeschritten ist
Solange Restkapazität besteht, können Betroffene weiterhin verfügen — ärztliche Atteste über die Einsichtsfähigkeit im Moment der Unterschrift schaffen Klarheit. Ist die Geschäftsfähigkeit weggefallen, sind neue Vollmachten ausgeschlossen; dann bleibt die Betreuungsverfügung oder die gerichtliche Betreuung. Für das Bankkonto haben Demenz-Familien oft eine Lücke entdeckt: Ohne Vollmacht darf niemand über das Geld verfügen, obwohl es dringend gebraucht wird — was dann passiert, beschreibt der Artikel zu Bankkonten nach dem Tod und zur Praxis der Generalvollmacht.
Wohnen, Pflege und Lebensende ansprechen
- Wünsche dokumentieren: Zuhause oder Heim, welche Pflege, welche Rituale — die Palliativpflege zu Hause ist nur eine Option.
- Patientenverfügung konkretisieren: Je klarer die Formulierungen, desto leichter die Umsetzung; Muster bietet der Artikel zur Patientenverfügung.
- Kinder einbeziehen: Für Alleinerziehende ist die Regelung der Kindessorge besonders dringend.
Wenn nichts geregelt ist
Ohne Vorsorge bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer — oft ein Familienmitglied, sonst ein Berufsbetreuer. Er entscheidet dann über Vermögen, Wohnort und Gesundheitsfragen unter Aufsicht des Gerichts. Das funktioniert, ist aber aufwendiger, teurer und entfernter als eine gut vorbereitete Vollmacht. Der entscheidende Unterschied: Die Vollmacht setzt die eigene Wahl um, die Betreuung die Wahl des Gerichts. Deshalb ist die Demenz-Diagnose ein Weckruf für die Vorsorge — und ein guter Termin beim Notar.





