Der Schlüssel zum Konto — vor dem Tod

Nichts blockiert den Alltag von Familien so schnell wie ein eingefrorenes Bankkonto: Ohne Legitimation darf niemand Geld abheben, Rechnungen zahlen oder den Überblick sichern. Die Bankvollmacht löst dieses Problem, solange der Kontoinhaber lebt und sie erteilen kann. Sie ist neben der Vorsorgevollmacht eines der wichtigsten Dokumente der privaten Vorsorge — und für Banken oft die praktischste Variante, weil sie direkt und ohne Rückfragen akzeptiert wird.

Was eine Bankvollmacht regelt

  • Kontovollmacht: Einzeln oder gemeinsam mit dem Inhaber; oft für ein bestimmtes Konto oder mehrere Konten.
  • Umfang: Von reiner Information über Überweisungen bis zur freien Verfügung; die Generalvollmacht geht weiter und deckt alle Rechtsgeschäfte ab.
  • Gültigkeit: Grundsätzlich auch über den Tod hinaus, wenn nichts anderes geregelt ist — Details dazu im Artikel zu Bankkonten nach dem Tod.

Bankvollmacht oder Vorsorgevollmacht?

MerkmalBankvollmachtVorsorgevollmacht
Umfangnur BankgeschäfteVermögen, Gesundheit, Aufenthalt, Behörden
FormFormular der Bank, Unterschrift vor Ortnotarielle Beglaubigung empfohlen, Registrierung möglich
Akzeptanzvon der Hausbank sofortbei allen Stellen, sofern legitimiert
Kündigungdurch Inhaber jederzeitdurch Widerruf, solange geschäftsfähig

In der Praxis kombinieren Familien beides: Die Bankvollmacht sichert das Konto, die Vorsorgevollmacht deckt alles andere ab. Einzutragen sind beide Dokumente im Notfallordner.

Wenn die Bank die Vollmacht kündigt

Banken prüfen bei Verdacht auf Geschäftsunfähigkeit nach: Werden Schecks falsch ausgefüllt, Überweisungen ungewöhnlich oder wirken Kunden verwirrt, kann die Bank die Vollmacht widerrufen oder sperren — eine Vorsichtsmaßnahme gegen Missbrauch. Für Familien ist das ein Schock, denn dann ist das Konto faktisch blockiert. Die Lösung ist ein ärztliches Attest zur Geschäftsfähigkeit im Zeitpunkt der Erteilung — oder, falls die Geschäftsfähigkeit bereits fehlt, eine gerichtliche Betreuung. Deshalb gilt auch hier: früh regeln, solange alles unzweifelhaft ist. Wer bei Demenz vorsorgt, findet im Artikel zur Vorsorge bei Demenz die passenden Hinweise.

Nach dem Tod: Vollmacht und Erbfolge

Ein wichtiger Punkt: Die Kontovollmacht erlischt nicht automatisch mit dem Tod, wenn die Bank nichts Gegenteiliges bestimmt hat — aber Auszahlungen nach dem Tod gehören zum Nachlass und müssen gegenüber den Miterben abgerechnet werden. Wer als Bevollmächtigter Geld abhebt, handelt in fremdem Namen und muss Rechenschaft ablegen. Das Nachlassverzeichnis bildet den Rahmen; wer unberechtigt entnimmt, macht sich gegenüber den Erben schadensersatzpflichtig.

So richten Sie eine Bankvollmacht ein

  • Formular der Bank ausfüllen: Persönlich in der Filiale oder online; die Unterschrift des Vollmachtgebers ist zwingend.
  • Umfang klären: Nur abfragen oder auch verfügen? Einzeln oder gemeinsam mit dem Inhaber?
  • Kopien verteilen: Eine Ausfertigung zum Bevollmächtigten, eine in den Notfallordner, eine zur Bank.
  • Regelmäßig prüfen: Bei Umzug, Kontowechsel oder Erkrankung aktualisieren.