Todesfall im Ausland — was tun?

Stirbt ein deutscher Staatsbürger im Ausland (Urlaub, Arbeit, Auswanderung), müssen Angehoerige mehrere Ebenen koordinieren: örtliche Behörden, deutsche Auslandsvertretung, Bestatter und Versicherungen. Der Prozess ist aufwändig, aber gut eingespielt.

Die ersten Schritte

  1. Örtliche Behörden: Polizei/Arzt des Landes stellen die Todesursache und Dokumente fest (Todesschein des Landes)
  2. Deutsche Auslandsvertretung: Botschaft/Konsulat informieren — sie helfen bei Dokumenten, Uebersetzungen und der Vermittlung von Bestattern vor Ort (Liste deutschsprachiger Partner)
  3. Bestatter vor Ort beauftragen: Er kümmert sich um die Versorgung, ggf. um die Einäscherung im Ausland (häufig einfacher als Ueberführung des Sarges) oder die Ueberführung nach Deutschland
  4. Ueberführung organisieren: Mit Leichenpass, konsularischen Beglaubigungen und Spezialtransport (1.500-8.000 € je nach Land)
  5. Bestattung in Deutschland: Die Familie waehlt Form und Ort, der heimische Bestatter übernimmt

Zwei Wege im Vergleich

WegVorteileKosten
Ueberführung des SargesBestattung zu Hause moeglich3.000-8.000 €
Kremation im Ausland, Urnen-UeberführungSchneller, guenstiger, weniger Formalitaeten1.000-3.000 €

Versicherungen prüfen

  • Auslandsreise-Krankenversicherung: Viele Tarife übernehmen die Ueberführungskosten oder Bestattung vor Ort — Police pruefen!
  • Reiserückhol-Versicherungen: Decken frequently den Transport des Verstorbenen
  • Lebensversicherungen: Leistungen beantragen (Details: Lebensversicherung beantragen)

Bestattung im Ausland statt Überführung

Manche Familien entscheiden sich für die Bestattung am Sterbeort (Grab im Ausland, Seebestattung dort, dortige Feuerbestattung) — aus Kosten- oder Verbundenheitsgründen. Der Konsular-Service berät zu den rechtlichen Moeglichkeiten; deutsche Friedhofspflicht greift im Ausland nicht.