Todesfall im Ausland — was tun?
Stirbt ein deutscher Staatsbürger im Ausland (Urlaub, Arbeit, Auswanderung), müssen Angehoerige mehrere Ebenen koordinieren: örtliche Behörden, deutsche Auslandsvertretung, Bestatter und Versicherungen. Der Prozess ist aufwändig, aber gut eingespielt.
Die ersten Schritte
- Örtliche Behörden: Polizei/Arzt des Landes stellen die Todesursache und Dokumente fest (Todesschein des Landes)
- Deutsche Auslandsvertretung: Botschaft/Konsulat informieren — sie helfen bei Dokumenten, Uebersetzungen und der Vermittlung von Bestattern vor Ort (Liste deutschsprachiger Partner)
- Bestatter vor Ort beauftragen: Er kümmert sich um die Versorgung, ggf. um die Einäscherung im Ausland (häufig einfacher als Ueberführung des Sarges) oder die Ueberführung nach Deutschland
- Ueberführung organisieren: Mit Leichenpass, konsularischen Beglaubigungen und Spezialtransport (1.500-8.000 € je nach Land)
- Bestattung in Deutschland: Die Familie waehlt Form und Ort, der heimische Bestatter übernimmt
Zwei Wege im Vergleich
| Weg | Vorteile | Kosten |
|---|---|---|
| Ueberführung des Sarges | Bestattung zu Hause moeglich | 3.000-8.000 € |
| Kremation im Ausland, Urnen-Ueberführung | Schneller, guenstiger, weniger Formalitaeten | 1.000-3.000 € |
Versicherungen prüfen
- Auslandsreise-Krankenversicherung: Viele Tarife übernehmen die Ueberführungskosten oder Bestattung vor Ort — Police pruefen!
- Reiserückhol-Versicherungen: Decken frequently den Transport des Verstorbenen
- Lebensversicherungen: Leistungen beantragen (Details: Lebensversicherung beantragen)
Bestattung im Ausland statt Überführung
Manche Familien entscheiden sich für die Bestattung am Sterbeort (Grab im Ausland, Seebestattung dort, dortige Feuerbestattung) — aus Kosten- oder Verbundenheitsgründen. Der Konsular-Service berät zu den rechtlichen Moeglichkeiten; deutsche Friedhofspflicht greift im Ausland nicht.





