Der Notarzt beim Todesfall

Wenn ein Mensch unerwartet stirbt oder tot aufgefunden wird, ist die 112 die erste Nummer: Der Notarzt prueft, ob eine Wiederbelebung moeglich ist — und stellt sonst den Tod fest. Der Anruf ist immer richtig, wenn Zweifel bestehen.

Was der Notarzt macht

  1. Wiederbelebung pruefen: Bei reanimationspflichtigen Situationen beginnt das Notfallteam sofort mit Herzdruckmassage, Beatmung, Defibrillation
  2. Tod feststellen: Ohne Erfolgsaussicht (fortgeschrittene Sterbephase, erkennbarer Tod) stellt der Arzt den Tod klinisch fest: Pupillen, Atmung, Kreislauf, Reflexe
  3. Todesbescheinigung ausstellen: Der Notarzt dokumentiert Todeszeitpunkt und Todesart (natürlich/nicht-natürlich/unklar)
  4. Polizei informieren: Bei nicht-natuerlichem oder unklarem Tod (Unfall, Suizid, Gewalt, unerwarteter junger Tod) — die Ermittlungen laufen (Details: Polizei beim Todesfall)

Wann die Wiederbelebung endet

Die Notfallmedizin unterscheidet: erhoffte Rettung (Herzinfarkt, Ertrinken — volle Reanimation) und erkennbares Sterben (fortgeschrittene Erkrankung, Patientenverfügung, palliative Situation — dann keine oder nur kurz begonnene Massnahmen). Eine Patientenverfügung mit 'keine Wiederbelebung' wird vom Notarzt respektiert, wenn sie vorliegt und eindeutig ist.

Für Angehörige nach dem Notarzteinsatz

  • Fragen stellen: Was ist passiert? Welche Ursache? Was passiert jetzt?
  • Zeit beim Verstorbenen — der Notarzt raeumt Raum für Abschied (bei polizeilichen Verfahren eingeschraenkt)
  • Bestatter rufen — wenn die Familie bereit ist; keine Eile, der Notarzt dokumentiert alles
  • Dokumente sammeln: Totenschein (vom Notarzt/Arzt), Ausweis und Versichertenkarte des Verstorbenen für die Folgeschritte

Kosten

Der Notarzt-Einsatz kostet 200-500 € (je nach Bundesland und Massnahmen) — bei Krankenversichernen uebernimmt die Krankenkasse den medizinischen Teil; die Todesfeststellung kann separat abgerechnet werden (30-100 €, Detail: Todesbescheinigung).