Nach dem Tod: Lebensversicherungssumme sichern
Lebensversicherungen zahlen nach dem Tod — aber die Leistungen muss jemand beantragen: Der Bezugsberechtigte (oder die Erben) melden den Tod und reichen die Dokumente ein. Der Vorgang ist unkompliziert, wenn alles vorliegt.
Wer bekommt das Geld?
- Bezugsberechtigte: In der Police genannte Personen — sie erhalten die Summe direkt und privatsteuerfrei (nicht Teil des Nachlasses!)
- Ohne Bezugsrecht: Die Erben — die Summe faellt in den Nachlass (und in die Erbschaftsteuer)
- Bezugsrecht pruefen: Die Police zeigt den Beguenstigten (Verkaeufer, Ehepartner, Kinder); Widerrufe und Aenderungen sind dokumentiert
So läuft der Antrag
- Versicherer informieren: Tod mitteilen (Telefon, Online-Formular, Brief mit Sterbeurkunde)
- Dokumente einreichen: Sterbeurkunde (beglaubigt), Police (Original oder Nummer), Todestag-Nachweis, Ausweis des Antragstellers; bei Unfalltaeden: Unfallbericht
- Pruefung: Der Versicherer prueft (Vertragsstand, Todeseintritt, ggf. Todesursache bei Klauseln)
- Auszahlung: Innerhalb von 2-6 Wochen haeufig — auf das Konto des Bezugsberechtigten
Fristen beachten
- Anzeigepflicht: So bald wie moeglich (keine harte Frist, aber Verzoegerungen verzoegern die Auszahlung)
- Ausschlussfristen in Vertraegen: Manche Vertraege regeln Fristen (2 Jahre Verjaehrung fuer Rueckwaertspruefungen) — frueh beantragen ist sicherer
- Selbstmord-Klausel: Haeufig keine Leistung bei Suizid in den ersten 2-3 Vertragsjahren (spaeter zahlt der Versicherer)
Was wenn die Police nicht gefunden wird?
Suchen in Unterlagen des Verstorbenen, Nachfragen bei bekannten Versicherern, oder: Vertragsauskunft beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) — die Datenbank 'Versicherungs-Auskunft' hilft Erben, Vertraege zu finden (Antrag mit Sterbeurkunde).





