Die Steuererklärung des Verstorbenen

Nach einem Todesfall bleiben Steuerpflichten: Der Verstorbene schuldet seine Einkommensteuer bis zum Todestag (anteilig) — die Erben muessen die Erklaerung abgeben und die Steuern aus dem Nachlass zahlen. Das Finanzamt spricht von der 'Erben-Erklaerung'.

Wer muss die Erklärung abgeben?

Die Erben — gemeinsam: Sie uebernehmen die steuerlichen Pflichten des Verstorbenen (Mitwirkungspflicht, Belege). Praktisch fuehrt frequently ein Erbe die Kommunikation mit dem Finanzamt; alle haften als Gesamtschuldner. Unterstuetzung: Steuerberater (bei groesseren Nachlaessen) oder Lohnsteuerhilfe.

Fristen für die Erben-Erklaerung

  • Todesjahr: Erklaerung bis 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater/Beratungsschutz: Fristverlaengerung)
  • Anforderung durch das Finanzamt: Nach dem Tod meldet das Finanzamt sich haeufig von selbst (Meldedaten der Gemeinde) — Erklaerungspflicht kann sich daraus ergeben
  • Abwicklungsnachweis: Das Finanzamt prueft haeufig den Nachlass (Berechnung Erbschaftsteuer)

Was rein gehört

  • Einkuenfte bis zum Todestag: Lohn, Renten (besteuert nach Anteil), Kapitalertraege, Vermietung (anteilig)
  • Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben (bis Todestag)
  • Steuerklassen-Wechsel pruefen: Verwitwete behalten frequently das Splitting des Jahres (Konsequenz fuer die Steuern des Todesjahres)

Erbschaftsteuer — getrennt davon

Die Erbschaftsteuer-Erklaerung ist ein eigenes Verfahren: Erben melden den Nachlass binnen 3 Monaten dem Finanzamt (Anzeige), dann folgt die Erklaerung mit Freibetraegen (Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 € — Details: Erbschaftsteuer).

Praxis-Tipps

  1. Finanzamt frueh informieren: Sterbeurkunde senden, Erklaerungs-Fristen klären
  2. Belege sammeln: Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbezugsmitteilung, Spendenquittungen des Verstorbenen
  3. Steuerberater: Bei groesseren Nachlaessen oder Vermietung lohnt die Hilfe (300-800 € fuer die Erklaerung)
  4. Nachlasskonto einrichten: Steuern aus dem Nachlass zahlen, nicht privat vermischen