Was ist ein Nachlassverzeichnis?
Das Nachlassverzeichnis ist das vollständige Verzeichnis aller Vermögenswerte und Schulden eines Verstorbenen: Konten, Immobilien, Wertpapiere, Fahrzeuge, Forderungen — und alle Verbindlichkeiten (Kredite, offene Rechnungen, Steuern). Es gibt Erben, Pflichtteilsberechtigten und Gläubigern Klarheit über den Nachlass.
Wann braucht man ein Nachlassverzeichnis?
- Erben: Um den Nachlass zu bewerten, die Erbschaftsteuer zu berechnen und zu entscheiden, ob man ausschlagen sollte
- Pflichtteilsberechtigte: Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf das Nachlassverzeichnis — Grundlage ihrer Pflichtteilsberechnung
- Nachlassgericht: Bei Nachlassverwaltung oder Insolvenz wird es amtlich erstellt
- Finanzamt: Für die Erbschaftsteuer-Erklärung müssen alle Werte dokumentiert sein
Was gehört hinein?
Aktiva (Vermögen)
- Bankguthaben, Sparbücher, Wertpapierdepots (mit Stichtagswerten)
- Immobilien (Verkehrswert — ggf. Gutachten), Grundstücke, Baulasten
- Fahrzeuge, Hausrat, Schmuck, Kunst (geschätzte Werte)
- Forderungen (ausstehende Gehälter, Rentenansprüche, Darlehen an Dritte)
- Lebensversicherungen (mit Bezugsrechten)
- Betriebsvermögen (Bewertung durch Steuerberater)
Passiva (Schulden)
- Bankkredite, Verbraucherdarlehen, Dispo, Hypotheken/Grundschulden
- Offene Rechnungen (Handwerker, Arzt, Pflegeheim!)
- Steuerschulden (Einkommensteuer-Nachzahlungen, Umsatzsteuer)
- Bestattungskosten (bereits bezahlt oder noch offen)
- Verpflichtungen aus Bürgschaften, Mietverträgen, Abos
Wer erstellt es — und wie?
- Erben selbst: Kassensturz durch alle Unterlagen des Verstorbenen (Post sichten, Banken anschreiben, Verträge prüfen) — sorgfältig und vollständig
- Notar: Kann das Verzeichnis beurkunden — verbindlicher und von Pflichtteilsberechtigten leichter akzeptiert
- Nachlassgericht: Bestellt bei Verfahren (Verwaltung, Insolvenz) einen professionellen Verwalter
Der Pflichtteilsberechtigte kann die Werthaltigkeit verlangen (Versicherung an Eides statt, dass das Verzeichnis vollständig ist).





