Eintrag 023 · Bestattungsarten

Resomierung — Wasserbestattung als Alternative zur Einäscherung

Die Resomierung (alkalische Hydrolyse) zersetzt den Körper in Wasser und Kaliumhydroxid. Das Verfahren ist in Deutschland noch nicht zugelassen — ein Überblick über Technik, Ablauf, Rechtslage weltweit und die Diskussion um die ökologische Alternative.

Was ist Resomierung?

Die Resomierung — auch alkalische Hydrolyse oder Water Cremation genannt — ist ein Bestattungsverfahren, das den Körper nicht durch Feuer, sondern durch eine heiße Lauge zersetzt. Der Verstorbene wird in einem Druckbehälter einige Stunden in einer Lösung aus Wasser und Kaliumhydroxid bei etwa 150 Grad Celsius und hohem Druck behandelt. Das Ergebnis entspricht dem der Kremation: die übrig bleibende Flüssigkeit, Sterilwasser und Aminosäuren, kann über Kläranlagen abgeführt werden; die Knochenreste werden zu Asche zermahlen und den Angehörigen in einer Urne übergeben.

Das Verfahren ist chemisch betrachtet dieselbe Zersetzung, die auch natürlich im Erdreich stattfindet — nur eben beschleunigt um den Faktor Tausende. Entwickelt wurde die Technik ursprünglich für die Tierkörperbeseitigung und die wissenschaftliche Präparation; seit den 2000er Jahren wird sie in den USA, Kanada und zunehmend weiteren Ländern auch für Menschenbestattungen eingesetzt.

Der Ablauf im Detail

  • Vorbereitung: Der Körper wird in einen Behälter aus Edelstahl überführt; Metallimplantate (Pacemaker, Hüftprothesen) werden zuvor entfernt — sie könnten den Prozess stören.
  • Der Prozess: Der Behälter wird mit einer fünfprozentigen Kaliumhydroxid-Lösung gefüllt und auf etwa 150 Grad Celsius erhitzt; der Druck hält das Wasser im flüssigen Zustand. Nach drei bis vier Stunden sind Weichgewebe, DNA und Krankheitserreger vollständig zersetzt.
  • Der Rückstand: Übrig bleiben sterile Flüssigkeit (Wasser, Aminosäuren, Salze, Ammoniak) und die mineralischen Knochenreste. Die Flüssigkeit wird neutralisiert und in Kläranlagen eingeleitet; die Knochen werden getrocknet und zu feiner Asche gemahlen.
  • Die Urne: Die Asche ist chemisch der Kremationsasche vergleichbar und weiß statt grau-weiß; sie wird den Angehörigen wie bei einer Feuerbestattung übergeben.

Ökologische Bilanz im Vergleich

KriteriumResomierungKremationErdbestattung
CO2-Ausstoß pro Bestattungsehr gering (ca. 1/4 der Kremation)ca. 200-400 kg CO2 inkl. Energieverbrauch und Zahnersatz-Amalgamgering, aber Sarg und Grabpflege verursachen Emissionen
Energieverbrauchetwa 1/10 bis 1/7 der Kremationhoch (Gas oder Strom, 650-1000 Grad Ofentemperatur)gering
Quecksilber-EmissionenkeineAmalgam-Zahnersatz und Quecksilberproblematik (Filterpflicht)keine relevanten
Flächenverbrauchkeiner (Urne)keiner (Urne)hoch (Grabfläche pro Person)
Hygienische Risikenkeine — Pathogene werden vollständig zerstörtkeineabhängig von Bestattungsfristen und Boden

Umweltorganisationen und Bestatter bewerten die Resomierung deshalb als die derzeit ökologischste Bestattungsform nach der Kryonik-Diskussion — sie verbindet die Pflegefreiheit der Feuerbestattung mit einem Bruchteil von deren Energieverbrauch. Mehr zur ökologischen Einordnung im Artikel Ökologische Bestattung.

Rechtslage: Deutschland, Europa, Welt

  • USA und Kanada: In einer wachsenden Zahl von Bundesstaaten ist die Resomierung als Bestattungsform anerkannt und wird kommerziell angeboten.
  • Großbritannien: Seit 2020 legal; erste Anbieter haben den Betrieb aufgenommen.
  • Südafrika: Das Verfahren ist zugelassen und wird eingesetzt.
  • Deutschland: Die Resomierung ist derzeit nicht zugelassen. Die Bestattungsgesetze der Länder verlangen die Bestattung eines Leichnams oder der Asche auf einem Friedhof (Friedhofszwang, Artikel Friedhofszwang); die Einleitung der Prozessflüssigkeit in Kläranlagen wäre zudem rechtlich zu klären. Diskussionen laufen in Fachverbänden und Landesparlamenten; ein Zulassungsverfahren wie in anderen Ländern ist in Aussicht gestellt, aber noch nicht umgesetzt.
  • Niederlande, Schweiz: In der Schweiz sind individuelle Regelungen möglich; die Praxis testet erste Verfahren.

Für Deutsche, die im Ausland versterben und dort resomiert werden, gelten die Regeln des Sterbelandes; eine Überführung der Urne nach Deutschland ist grundsätzlich möglich (Artikel Todesfall im Ausland).

Kosten und Verfügbarkeit

Wo zugelassen, kostet eine Resomierung etwa 300 bis 600 Euro — vergleichbar mit einer Kremation, je nach Anbieter auch günstiger. In Deutschland existieren noch keine legalen Angebote; Interessenten können sich jedoch über Entwicklungen im In- und Ausland informieren und ihre Wünsche in einer Bestattungsverfügung dokumentieren (Artikel Bestattungsverfügung). Realistisch für Interessenten: eine Bestattung in einem Land, das das Verfahren erlaubt, oder das Warten auf gesetzliche Änderungen.

Ethische und religiöse Bewertung

Die Resomierung löst dieselben Diskussionen aus wie die Kremation vor 100 Jahren:

  • Kirchen: Die katholische Kirche hat sich zurückhaltend bis ablehnend geäußert, mahnt aber die Würde des Leibes an; evangelische Stimmen sind offener — die Bewertung ähnelt der Kremationsdebatte.
  • Jüdische und islamische Tradition: Ablehnung, da beide Religionen die Unversehrtheit des Leibes betonen (Artikel Jüdische Bestattung, Islamische Bestattung).
  • Säkulare Sicht: Befürworter betonen die Umweltbilanz, die Hygiene und die fehlende Feuer-Symbolik — für manche ist das Wasser-Element sanfter als die Flamme.

Resomierung im Kontext neuer Bestattungsverfahren

Die Resomierung steht in einer Reihe von Alternativen, die das Bestattungswesen modernisieren wollen:

  • Promession: Gefriertrocknung des Körpers in flüssigem Stickstoff, dann Zerkleinern — ebenfalls noch nicht in Deutschland zugelassen (Artikel Promession).
  • Kryonik: Konservierung in der Hoffnung auf spätere Wiederbelebung — ein Nischenverfahren (Artikel Kryonik).
  • Baumbestattung und Friedwald: Zugelassene ökologische Alternativen mit Naturverbundenheit (Artikel Baumbestattung).

Wer sich mit Alternativen beschäftigt, sollte zwischen legal verfügbaren und in Entwicklung befindlichen Verfahren unterscheiden. Die Resomierung gehört derzeit zur zweiten Kategorie — könnte aber wegen ihrer überzeugenden Ökobilanz und der internationalen Zulassungswelle ein Kandidat für kommende Gesetzesänderungen werden. Entwicklungen beobachten Fachverbände wie der Bund deutscher Bestatter und die Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal.

Häufige Fragen

Nein, derzeit nicht. Die Bestattungsgesetze der Bundesländer sehen Erdbestattung und Kremation als Regelverfahren vor; die Resomierung ist nicht zugelassen. Anders in den USA, Kanada, Großbritannien und Südafrika: Dort wird das Verfahren legal angeboten. Ob und wann Deutschland folgt, ist offen — die Diskussion läuft in Fachverbänden und Landesparlamenten.

Der Körper wird in einem Druckbehälter etwa drei bis vier Stunden in einer heißen Lösung aus Wasser und Kaliumhydroxid (etwa 150 Grad Celsius) behandelt. Die Lauge zersetzt Weichgewebe vollständig — übrig bleiben sterile Flüssigkeit (Wasser, Aminosäuren, Salze) und die mineralischen Knochenreste. Die Flüssigkeit wird neutralisiert und in Kläranlagen abgeführt; die Knochen werden zu feiner weißer Asche gemahlen und in einer Urne übergeben.

Ja, deutlich. Die Resomierung verbraucht etwa ein Zehntel der Energie einer Kremation, verursacht kein CO2 durch Verbrennung und stößt keine Quecksilber-Emissionen aus (ein Problem der Kremation durch Amalgam-Zahnersatz). Die verbleibende Flüssigkeit ist steril und kläranlagenfähig. Umweltorganisationen bewerten sie als ökologischste kommerziell praktizierbare Bestattungsform.

Die Prozessflüssigkeit besteht aus Wasser, Aminosäuren, Peptiden, Salzen und Spuren von Ammoniak — vollkommen steril und pathogenfrei. Sie wird neutralisiert und in kommunale Kläranlagen eingeleitet, wo sie wie organisches Abwasser behandelt wird. Kritiker bemängeln die Symbolik; hygienisch oder toxikologisch ist die Einleitung unbedenklich — die Flüssigkeit enthält keine DNA und keine Krankheitserreger mehr.

Ja, mit Einschränkungen. Wer im Ausland resomiert wird, erhält eine Asche, die der Kremationsasche vergleichbar ist. Die Bestattungsregeln des Landes gelten vor Ort; eine Überführung nach Deutschland unterliegt den deutschen Bestattungsgesetzen — in der Regel ist eine Urnenbeisetzung auf einem deutschen Friedhof möglich (Artikel Urnengrab). Details sollten vorab mit einem Bestatter und der zuständigen Behörde geklärt werden.

Geteilt. Judentum und Islam lehnen sie wie die Kremation ab, da die Unversehrtheit des Leibes zentral ist. Die katholische Kirche ist zurückhaltend; evangelische Stimmen sind aufgeschlossener. Säkulare und humanistische Sichtweisen betonen die Umweltbilanz. Wer religiös gebunden ist, sollte die Bewertung seiner Gemeinschaft vor einer Entscheidung einholen.

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