Formalitäten nach der Bestattung
Nach der Beisetzung sind die emotionalen Aufgaben abgeschlossen, aber die administrativen Aufgaben gehen weiter. Zahlreiche Behörden, Institutionen und Vertragspartner müssen informiert werden. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben.
1. Behörden
Einwohnermeldeamt
Der Verstorbene muss beim Einwohnermeldeamt abgemeldet werden. Dies sollte innerhalb von einer Woche nach dem Tod erfolgen. Erforderlich: Sterbeurkunde und Personalausweis des Verstorbenen (wird einbehalten).
Nachlassgericht
Wenn ein Testament vorhanden ist, muss es beim Nachlassgericht eröffnet werden. Das Gericht stellt einen Erbschein aus, der für viele bank- und grundbuchrechtliche Schritte benötigt wird.
Finanzamt
Innerhalb von 3 Monaten nach dem Erbfall muss die Erbschaftsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden, wenn der Wert des Erbes den Freibetrag überschreitet. Das Finanzamt setzt dann die Erbschaftsteuer fest.
2. Sozialversicherungen
Gesetzliche Krankenkasse
Die Krankenkasse muss über den Tod informiert werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Tod, aber die Krankenkasse benötigt die Sterbeurkunde. Familienversicherte müssen neu angemeldet werden.
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Folgende Anträge sind möglich:
- Witwenrente / Witwerrente: Für den überlebenden Ehepartner. Antrag innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod (für den vollen Anspruch).
- Waisenrente: Für Kinder bis 18 Jahre (oder bis 27 Jahre bei Ausbildung/Studium).
- Abrechnung: Renten, die nach dem Tod noch auf das Konto des Verstorbenen gingen, müssen zurückgezahlt werden.
Sozialamt
Wenn der Verstorbene Sozialleistungen erhalten hat (Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld), muss das Sozialamt informiert werden.
3. Banken und Versicherungen
Bankkonten
Konten des Verstorbenen müssen gesperrt werden. Der Zugriff ist nur mit Erbschein oder Testament möglich. Girokonten werden oft in einen "Nachlasskonto" umgewandelt, über das der Testamentsvollstrecker oder Erbe verfügen kann.
Lebensversicherungen
Lebensversicherungen müssen gemeldet werden. Die Versicherung zahlt die Todesfallleistung an die Begünstigten aus. Erforderlich: Sterbeurkunde, Policennummer, eventuell Erbschein.
Sterbegeldversicherungen
Ähnlich wie Lebensversicherungen — die vereinbarte Summe wird ausgezahlt. Die Anforderung der Sterbeurkunde reicht meist aus.
Krankenversicherungen (privat)
Private Krankenversicherungen müssen informiert werden. Beiträge werden angepasst oder die Versicherung beendet.
Haftpflicht- und Sachversicherungen
Müssen über den Tod informiert werden. Die Verträge können auf die Erben übergehen oder gekündigt werden.
4. Arbeitgeber und Einkommen
Arbeitgeber des Verstorbenen
Der Arbeitgeber muss informiert werden. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit dem Tod. Noch offene Gehaltszahlungen und Urlaubsabgeltungen werden an die Erben ausgezahlt.
Eigener Arbeitgeber (für Trauerfeier)
Für die Teilnahme an der Trauerfeier gibt es Sonderurlaub. Die Dauer variiert nach Verwandtschaftsverhältnis und Tarifvertrag:
- Tod des Ehepartners, Kindes oder Elternteils: 1 bis 3 Tage
- Tod von Geschwistern, Großeltern: 1 Tag
5. Verträge und Abonnements
Mietvertrag
Der Mietvertrag kann durch den Tod des Mieters gekündigt werden. Die Kündigung muss innerhalb von einem Monat nach Kenntnis vom Tod erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt danach 3 Monate (auch abgekürzt möglich).
Strom, Gas, Wasser
Verträge können auf die Erben übergehen oder gekündigt werden. Bei Kündigung muss ein neuer Anbieter gefunden werden (oder die Erben übernehmen).
Telekommunikation (Internet, Telefon, Mobilfunk)
Verträge müssen gekündigt oder übertragen werden. Der Anbieter benötigt die Sterbeurkunde.
Zeitungs- und Zeitschriftenabos
Müssen gekündigt werden. Sterbeurkunde als Nachweis.
Mitgliedschaften (Vereine, Automobilclubs, Fitnessstudio)
Müssen gekündigt werden. Oft reicht ein Anruf mit Sterbeurkunde, oft auch formlos möglich.
Rundfunkbeitrag (GEZ)
Muss abgemeldet werden. Die Abmeldung kann online oder schriftlich erfolgen. Erforderlich: Sterbeurkunde.
6. Post und Kommunikation
Nachsendeauftrag
Bei der Deutschen Post kann ein Nachsendeauftrag für 6 oder 12 Monate eingerichtet werden. Die Post des Verstorbenen wird dann an die Erben weitergeleitet. Kosten: ca. 20 bis 30 Euro.
7. Steuerliche Aufgaben
Einkommensteuererklärung
Für das Jahr des Todes muss eine Einkommensteuererklärung für den Verstorbenen abgegeben werden (Besonderes: "Erbfolgenerklärung"). Dies muss durch die Erben erfolgen.
Erbschaftsteuererklärung
Wenn der Nachlass den Freibetrag überschreitet, muss innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt die Erbschaftsteuererklärung eingereicht werden.
Behalten Sie alle Fristen im Auge — besonders die 3-Monats-Frist für die Erbschaftsteuererklärung und die 12-Monate-Frist für die Witwenrente. Versäumnisse können zu finanziellen Nachteilen führen.
Checkliste: Nach der Bestattung
- ☐ Einwohnermeldeamt: Abmeldung mit Sterbeurkunde
- ☐ Krankenkasse: Mitgliedschaft beenden
- ☐ Rentenversicherung: Witwen-/Waisenrente beantragen
- ☐ Banken: Konten sperren, Nachlasskonto einrichten
- ☐ Lebensversicherungen: Todesfallleistung beantragen
- ☐ Sterbegeldversicherungen: Auszahlung beantragen
- ☐ Arbeitgeber: Informieren, offene Ansprüche klären
- ☐ Vermieter: Mietvertrag kündigen (1 Monat Frist)
- ☐ Strom/Gas/Wasser: Übertragung oder Kündigung
- ☐ Telekommunikation: Kündigung oder Übertragung
- ☐ GEZ: Abmeldung
- ☐ Vereine/Mitgliedschaften: Kündigen
- ☐ Post: Nachsendeauftrag einrichten
- ☐ Testament: Beim Nachlassgericht eröffnen
- ☐ Erbschein: Beim Nachlassgericht beantragen
- ☐ Erbschaftsteuererklärung: Innerhalb 3 Monaten
- ☐ Einkommensteuererklärung: Für das Todesjahr
- ☐ Testamentvollstrecker: Gegebenenfalls benachrichtigen
- ☐ Grabpflege: organisieren (Dauergrabpflegevertrag)
- ☐ Danksagungskarten: versenden





