Die Freibeträge der Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer ist nur auf den Betrag faellig, der ueber den Freibetrag hinausgeht. Die Freibetraege unterscheiden sich drastisch nach Verwandtschaftsgrad — wer plant, kann Zehntausende Euro sparen.
Die Freibeträge im Überblick
| Verhältnis | Freibetrag | Steuerklasse / Satz darueber |
|---|---|---|
| Ehegatte | 500.000 € | 7-30 % (Klasse I) |
| Kinder, Enkel (Eltern verstorben) | 400.000 € | 11-30 % (Klasse I) |
| Enkel, Grosseltern, Eltern | 100.000-200.000 € | 11-30 % (Klasse I/II) |
| Geschwister, Nichten/Neffen | 20.000 € | 15-43 % (Klasse II) |
| Alle anderen (Lebenspartner ohne Trauschein, Stiefkinder, Freunde) | 20.000 € | 30-50 % (Klasse III) |
Wie der Freibetrag wirkt
Beispiel: Erbe von 600.000 € an das Kind → Freibetrag 400.000 € → steuerpflichtig: 200.000 € → Steuer nach Progresssion (Klasse I: 11 % auf die ersten 75.000 € usw.) ≈ 20.000-30.000 € Steuer. Ohne Planung bleibt nur der Freibetrag — mit Planung deutlich mehr.
Wichtige Sonderregelungen
- Ehegatten-Haus: Familienheim ist komplett steuerfrei (10 Jahre Wohnpflicht — Details: Erbschaftsteuer)
- Hausrat und Kleidung: 41.000 € steuerfrei (Klasse I — Mцbel, Auto, Fahrrad)
- Betriebsvermoegen: 85 %-Verschoenung bei Fortfuehrung (Regelungen fuer Unternehmens-Erben)
- 10-Jahres-Regel: Freibetraege koennen alle 10 Jahre neu genutzt werden — Schenkungen zu Lebzeiten planen!
Klug nutzen: Steuerliche Gestaltung
- Schenkungen zu Lebzeiten: Freibetraege alle 10 Jahre ausschoepfen — Vermoegen steuerfrei uebertragen
- Beide Elternteile: Jeder hat eigene Freibetraege — bei der Uebertragung an Kinder beide nutzen
- Familienheim sichern: Ehegatte erbt das Haus steuerfrei (Wohnungsvorbehalt einhalten)
- Patchwork: Stiefkinder/Lebenspartner haben nur 20.000 € Freibetrag — Ehe schliessen oder Schenkungs-Planung
- Steuerberater: Bei Nachlaessen ab 300.000 € lohnt Beratung (Gestaltung spart mehr als sie kostet)





