Die Freibeträge der Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ist nur auf den Betrag faellig, der ueber den Freibetrag hinausgeht. Die Freibetraege unterscheiden sich drastisch nach Verwandtschaftsgrad — wer plant, kann Zehntausende Euro sparen.

Die Freibeträge im Überblick

VerhältnisFreibetragSteuerklasse / Satz darueber
Ehegatte500.000 €7-30 % (Klasse I)
Kinder, Enkel (Eltern verstorben)400.000 €11-30 % (Klasse I)
Enkel, Grosseltern, Eltern100.000-200.000 €11-30 % (Klasse I/II)
Geschwister, Nichten/Neffen20.000 €15-43 % (Klasse II)
Alle anderen (Lebenspartner ohne Trauschein, Stiefkinder, Freunde)20.000 €30-50 % (Klasse III)

Wie der Freibetrag wirkt

Beispiel: Erbe von 600.000 € an das Kind → Freibetrag 400.000 € → steuerpflichtig: 200.000 € → Steuer nach Progresssion (Klasse I: 11 % auf die ersten 75.000 € usw.) ≈ 20.000-30.000 € Steuer. Ohne Planung bleibt nur der Freibetrag — mit Planung deutlich mehr.

Wichtige Sonderregelungen

  • Ehegatten-Haus: Familienheim ist komplett steuerfrei (10 Jahre Wohnpflicht — Details: Erbschaftsteuer)
  • Hausrat und Kleidung: 41.000 € steuerfrei (Klasse I — Mцbel, Auto, Fahrrad)
  • Betriebsvermoegen: 85 %-Verschoenung bei Fortfuehrung (Regelungen fuer Unternehmens-Erben)
  • 10-Jahres-Regel: Freibetraege koennen alle 10 Jahre neu genutzt werden — Schenkungen zu Lebzeiten planen!

Klug nutzen: Steuerliche Gestaltung

  1. Schenkungen zu Lebzeiten: Freibetraege alle 10 Jahre ausschoepfen — Vermoegen steuerfrei uebertragen
  2. Beide Elternteile: Jeder hat eigene Freibetraege — bei der Uebertragung an Kinder beide nutzen
  3. Familienheim sichern: Ehegatte erbt das Haus steuerfrei (Wohnungsvorbehalt einhalten)
  4. Patchwork: Stiefkinder/Lebenspartner haben nur 20.000 € Freibetrag — Ehe schliessen oder Schenkungs-Planung
  5. Steuerberater: Bei Nachlaessen ab 300.000 € lohnt Beratung (Gestaltung spart mehr als sie kostet)