Erbrecht nach Schweizer Art
Die Schweiz hat 2023 das Erbrecht umfassend modernisiert — mit Folgen, die auch Deutsche betreffen: Wer in der Schweiz wohnt, dort Vermögen hält oder von Schweizer Verwandten erbt, trifft auf ein eigenständiges Recht mit eigenen Formen und Regeln. Dieser Artikel stellt die Schweizer Besonderheiten vor und vergleicht sie mit dem deutschen Recht; die deutschen Grundlagen beschreiben die Artikel zur gesetzlichen Erbfolge und zum Testament.
Die Reform von 2023
Am 1. Januar 2023 trat die Teilrevision des Schweizer Erbrechts in Kraft — die größte Änderung seit Jahrzehnten. Die Kernpunkte:
- Ende der zwei Arten von Testamenten: Früher unterschied das Schweizer Recht zwischen öffentlichem (notariellem) und eigenhändigem Testament — beide blieben bestehen, doch die Reform vereinheitlichte Details der Errichtung und Hinterlegung.
- Keine gemeinschaftlichen Testamente mehr: Das früher mögliche gemeinderschaftliche Testament wurde abgeschafft — Ehepaare regeln heute über einzelne Testamente oder Erbverträge, die in der Schweiz notariell mit zwei Zeugen errichtet werden. Es gibt also kein Pendant zum deutschen Berliner Testament.
- Neue Pflichtteile: Die Pflichtteile wurden deutlich reduziert — für Nachkommen von drei Achteln auf ein Viertel, für den Ehegatten von einem Viertel auf die Hälfte der Erbquote (Lebenspartnerschaften wurden gleichgestellt).
Pflichtteile im Vergleich
| Berechtigter | Schweiz (seit 2023) | Deutschland |
|---|---|---|
| Kinder | Pflichtteil: ein Viertel der Erbquote — als echte Erbenstellung | Pflichtteil: die Hälfte der Erbquote — als Geldanspruch, siehe Pflichtteil |
| Ehegatte | Pflichtteil: die Hälfte der Erbquote — als Erbenstellung | Pflichtteil: die Hälfte der Erbquote — als Geldanspruch |
| Eltern | Kein Pflichtteil mehr (abgeschafft) | Pflichtteil der Hälfte der Erbquote bei kinderlosen Erblassern |
Der strukturelle Unterschied ist derselbe wie in Österreich: In der Schweiz ist der Pflichtteil eine Erbenstellung, in Deutschland ein Geldanspruch. Dafür ist der Schweizer Pflichtteil seit der Reform deutlich kleiner — Erblasser haben heute mehr Gestaltungsfreiheit als in Deutschland.
Formen der Verfügung
Das eigenhändige Testament ist in der Schweiz vollständig handschriftlich zu schreiben — vom ersten bis zum letzten Wort, mit Ort, Datum und Unterschrift. Gedruckte oder am Computer geschriebene Testamente sind ungültig; das ist strenger als in Deutschland, wo nur die Unterschrift handschriftlich sein muss. Das öffentliche Testament wird vor Notar mit zwei Zeugen errichtet. Und der Erbvertrag erlaubt verbindliche Regelungen mit Verlobten, Ehegatten oder Partnern — die deutsche Entsprechung beschreibt der Artikel zum Erbvertrag.
Verfahren und Nachweise
Die Abwicklung läuft in der Schweiz über die Urteilsbehörde am letzten Wohnsitz — meist das zuständige Bezirks- oder Kreisgericht. Erben erhalten einen Erbschein als Legitimation gegenüber Banken und Grundbuch; das Verfahren dauert je nach Komplexität Wochen bis Monate. Für Vermögensstücke in Deutschland und der Schweiz gilt wie in der EU: Grundsätzlich ist das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar — wer seinen Lebensmittelpunkt in der Schweiz hat, beerbt seine Vermögensmasse in aller Regel nach Schweizer Recht, auch wenn Liegenschaften in Deutschland liegen. Die Details solcher Konstellationen gehören in notarielle Beratung; die deutsche Abwicklung beschreibt der Artikel zum Nachlassgericht.
Steuern nicht vergessen
Die Schweiz erhebt keine Erbschaftsteuer auf Bundesebene — nur die Kantone haben eigene Erbschaftsteuern, die stark variieren; Ehegatten und Kinder sind in den meisten Kantonen steuerfrei. Deutschland besteuert Erwerbe von Schweizer Wohnsitzenden nur bei Inlandsbezug. Für grenzüberschreitende Erbfälle lohnt die Beratung durch Fachleute beider Länder; die deutschen Freibeträge beschreibt der Artikel zu den Erbschaftsteuer-Freibeträgen. Ein zweiter Blick gehört dem Nachlass selbst: Was in der Schweiz gilt, kann in Deutschland unvermutet anders laufen — und umgekehrt. Wer beide Rechtsräume kennt, vermeidet die klassischen Stolperfallen grenzüberschreitender Erbfälle.



