Eintrag 193 · Testament & Erbe

Erbrecht in der Schweiz — Unterschiede zum deutschen Recht

Das Schweizer Erbrecht ist 2023 umfassend reformiert worden: Einzeltestament statt Berliner Testament, neue Pflichtteile, Erbteilsschranken. Wie das schweizerische Erbrecht funktioniert und wo es sich vom deutschen unterscheidet — für Erblasser mit Bezug zur Schweiz und grenzüberschreitende Nachlässe.

Erbrecht nach Schweizer Art

Die Schweiz hat 2023 das Erbrecht umfassend modernisiert — mit Folgen, die auch Deutsche betreffen: Wer in der Schweiz wohnt, dort Vermögen hält oder von Schweizer Verwandten erbt, trifft auf ein eigenständiges Recht mit eigenen Formen und Regeln. Dieser Artikel stellt die Schweizer Besonderheiten vor und vergleicht sie mit dem deutschen Recht; die deutschen Grundlagen beschreiben die Artikel zur gesetzlichen Erbfolge und zum Testament.

Die Reform von 2023

Am 1. Januar 2023 trat die Teilrevision des Schweizer Erbrechts in Kraft — die größte Änderung seit Jahrzehnten. Die Kernpunkte:

  • Ende der zwei Arten von Testamenten: Früher unterschied das Schweizer Recht zwischen öffentlichem (notariellem) und eigenhändigem Testament — beide blieben bestehen, doch die Reform vereinheitlichte Details der Errichtung und Hinterlegung.
  • Keine gemeinschaftlichen Testamente mehr: Das früher mögliche gemeinderschaftliche Testament wurde abgeschafft — Ehepaare regeln heute über einzelne Testamente oder Erbverträge, die in der Schweiz notariell mit zwei Zeugen errichtet werden. Es gibt also kein Pendant zum deutschen Berliner Testament.
  • Neue Pflichtteile: Die Pflichtteile wurden deutlich reduziert — für Nachkommen von drei Achteln auf ein Viertel, für den Ehegatten von einem Viertel auf die Hälfte der Erbquote (Lebenspartnerschaften wurden gleichgestellt).

Pflichtteile im Vergleich

BerechtigterSchweiz (seit 2023)Deutschland
KinderPflichtteil: ein Viertel der Erbquote — als echte ErbenstellungPflichtteil: die Hälfte der Erbquote — als Geldanspruch, siehe Pflichtteil
EhegattePflichtteil: die Hälfte der Erbquote — als ErbenstellungPflichtteil: die Hälfte der Erbquote — als Geldanspruch
ElternKein Pflichtteil mehr (abgeschafft)Pflichtteil der Hälfte der Erbquote bei kinderlosen Erblassern

Der strukturelle Unterschied ist derselbe wie in Österreich: In der Schweiz ist der Pflichtteil eine Erbenstellung, in Deutschland ein Geldanspruch. Dafür ist der Schweizer Pflichtteil seit der Reform deutlich kleiner — Erblasser haben heute mehr Gestaltungsfreiheit als in Deutschland.

Formen der Verfügung

Das eigenhändige Testament ist in der Schweiz vollständig handschriftlich zu schreiben — vom ersten bis zum letzten Wort, mit Ort, Datum und Unterschrift. Gedruckte oder am Computer geschriebene Testamente sind ungültig; das ist strenger als in Deutschland, wo nur die Unterschrift handschriftlich sein muss. Das öffentliche Testament wird vor Notar mit zwei Zeugen errichtet. Und der Erbvertrag erlaubt verbindliche Regelungen mit Verlobten, Ehegatten oder Partnern — die deutsche Entsprechung beschreibt der Artikel zum Erbvertrag.

Verfahren und Nachweise

Die Abwicklung läuft in der Schweiz über die Urteilsbehörde am letzten Wohnsitz — meist das zuständige Bezirks- oder Kreisgericht. Erben erhalten einen Erbschein als Legitimation gegenüber Banken und Grundbuch; das Verfahren dauert je nach Komplexität Wochen bis Monate. Für Vermögensstücke in Deutschland und der Schweiz gilt wie in der EU: Grundsätzlich ist das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar — wer seinen Lebensmittelpunkt in der Schweiz hat, beerbt seine Vermögensmasse in aller Regel nach Schweizer Recht, auch wenn Liegenschaften in Deutschland liegen. Die Details solcher Konstellationen gehören in notarielle Beratung; die deutsche Abwicklung beschreibt der Artikel zum Nachlassgericht.

Steuern nicht vergessen

Die Schweiz erhebt keine Erbschaftsteuer auf Bundesebene — nur die Kantone haben eigene Erbschaftsteuern, die stark variieren; Ehegatten und Kinder sind in den meisten Kantonen steuerfrei. Deutschland besteuert Erwerbe von Schweizer Wohnsitzenden nur bei Inlandsbezug. Für grenzüberschreitende Erbfälle lohnt die Beratung durch Fachleute beider Länder; die deutschen Freibeträge beschreibt der Artikel zu den Erbschaftsteuer-Freibeträgen. Ein zweiter Blick gehört dem Nachlass selbst: Was in der Schweiz gilt, kann in Deutschland unvermutet anders laufen — und umgekehrt. Wer beide Rechtsräume kennt, vermeidet die klassischen Stolperfallen grenzüberschreitender Erbfälle.

Häufige Fragen

Die Teilrevision hat vor allem die Pflichtteile gesenkt: Der Pflichtteil der Nachkommen sank auf ein Viertel der Erbquote, der des Ehegatten wurde auf die Hälfte der Erbquote festgelegt, der Pflichtteil der Eltern wurde abgeschafft. Zudem wurden gemeinschaftliche Testamente abgeschafft — Ehepaare regeln heute über Einzeltestamente oder Erbverträge. Erblasser haben damit deutlich mehr Gestaltungsfreiheit.

Das eigenhändige Testament muss vollständig handschriftig verfasst sein — vom ersten bis zum letzten Wort, mit Ort, Datum und Unterschrift. Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist in der Schweiz ungültig. Daneben steht das öffentliche Testament vor Notar mit zwei Zeugen. Wer Sicherheit will, wählt die notarielle Form oder hinterlegt das Testament bei einer amtlichen Stelle.

Nein. Gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten sind in der Schweiz nicht zulässig — auch sie wurden in der aktuellen Rechtslage endgültig abgeschafft. Ehepaare können ihre Wünsche stattdessen über eigene Einzeltestamente mit abgestimmtem Inhalt oder über einen Erbvertrag regeln, der notariell mit zwei Zeugen errichtet wird.

Seit der Reform liegt der Pflichtteil der Kinder bei einem Viertel der gesetzlichen Erbquote — in Deutschland sind es die Hälfte als Geldanspruch. Der Unterschied ist doppelt: Schweizer Pflichtteile sind niedriger, aber gewähren eine echte Erbenstellung statt nur eines Anspruchs. Für den Ehegatten gilt in der Schweiz die Hälfte der Erbquote; die Eltern haben keinen Pflichtteil mehr.

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