Was sind Vor- und Nacherbschaft?
Die Vor- und Nacherbschaft ist eine gestufte Erbfolge: Der Erblasser bestimmt, dass zunächst eine Person erbt (der Vorerbe) und nach einem bestimmten Ereignis oder Zeitpunkt eine zweite Person (der Nacherbe) nachfolgt. Klassisches Beispiel: Der überlebende Ehepartner erbt zunächst ("Vorerbe"), nach seinem Tod erben die Kinder ("Nacherben").
Wie funktioniert die Stufung?
- Erbfall 1: Der Erblasser stirbt — der Vorerbe erhält den Nachlass (unter der Einschränkung der Nacherbfolge)
- Verwaltungsphase: Der Vorerbe verwaltet und nutzt das Vermögen — mit Einschränkungen (siehe unten)
- Nacherbfall: Das Ereignis tritt ein (meist der Tod des Vorerben, oder ein Datum) — der Nacherbe erhält das Vermögen
Rechte und Pflichten des Vorerben
Was der Vorerbe darf
- Nachlass besitzen, nutzen und verwalten (z.B. Mieteinnahmen der Immobilie, Zinsen)
- Über Gegenstände verfügen — mit Einschränkungen
- Früchte (Mieten, Zinsen, Erträge) in der Regel behalten
Was der Vorerbe nicht darf (ohne Zustimmung)
- Unentgeltliche Verfügungen (Verschenkungen) — unwirksam gegenüber dem Nacherben
- Grundstücksverkäufe und -belastungen — Nacherbe muss zustimmen (Eintragung im Grundbuch)
- Verbrauch des Nachlasses in Kenntnis der Nacherbfolge
Der Vorerbe muss den Nachlass nach Nacherbfall herausgeben — er ist Verwalter auf Zeit, nicht freier Eigentümer. Er kann dem Nacherben ein Nachlassverzeichnis schulden und Sicherheitsleistung versprochen werden.
Der Nacherbe — Rechte und Schutz
Der Nacherbe hat eine Anwartschaft (schon mit dem Erbfall 1 erworben, bedingt durch den Nacherbfall). Er kann:
- Grundbuchwiderspruch eintragen lassen (Schutz vor Grundstücksverfügungen)
- Verzeichnis verlangen, wenn Unregelmäßigkeiten drohen
- Nach Nacherbfall: Vollrechte am Nachlass
Typische Anwendungsfälle
- Ehepartner als Vorerbe, Kinder als Nacherben: Der Überlebende ist versorgt; die Kinder erben später
- Kinder aus erster Ehe schützen: Der neue Partner erbt nicht endgültig, sondern nur für seine Lebenszeit
- Unternehmensnachfolge: Geschäftsführer-Vorerbe verwaltet, der Nachfolger-Nacherbe übernimmt später
- Minderjährige: Nacherbe wird erst volljährig — bis dahin Verwaltung durch Vorerbe
Vor- und Nachteile
| Aspekt | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Vorerbe | Versorgung, Nutznießung | Kein freies Eigentum, Buchführung |
| Nacherbe | Endgültiges Erbe | Muss warten, Abhängigkeit vom Vorerben |
| Familie | Partner und Kinder both abgesichert | Konfliktpotenzial zwischen den Stufen |





