Was sind Vor- und Nacherbschaft?

Die Vor- und Nacherbschaft ist eine gestufte Erbfolge: Der Erblasser bestimmt, dass zunächst eine Person erbt (der Vorerbe) und nach einem bestimmten Ereignis oder Zeitpunkt eine zweite Person (der Nacherbe) nachfolgt. Klassisches Beispiel: Der überlebende Ehepartner erbt zunächst ("Vorerbe"), nach seinem Tod erben die Kinder ("Nacherben").

Wie funktioniert die Stufung?

  1. Erbfall 1: Der Erblasser stirbt — der Vorerbe erhält den Nachlass (unter der Einschränkung der Nacherbfolge)
  2. Verwaltungsphase: Der Vorerbe verwaltet und nutzt das Vermögen — mit Einschränkungen (siehe unten)
  3. Nacherbfall: Das Ereignis tritt ein (meist der Tod des Vorerben, oder ein Datum) — der Nacherbe erhält das Vermögen

Rechte und Pflichten des Vorerben

Was der Vorerbe darf

  • Nachlass besitzen, nutzen und verwalten (z.B. Mieteinnahmen der Immobilie, Zinsen)
  • Über Gegenstände verfügen — mit Einschränkungen
  • Früchte (Mieten, Zinsen, Erträge) in der Regel behalten

Was der Vorerbe nicht darf (ohne Zustimmung)

  • Unentgeltliche Verfügungen (Verschenkungen) — unwirksam gegenüber dem Nacherben
  • Grundstücksverkäufe und -belastungen — Nacherbe muss zustimmen (Eintragung im Grundbuch)
  • Verbrauch des Nachlasses in Kenntnis der Nacherbfolge

Der Vorerbe muss den Nachlass nach Nacherbfall herausgeben — er ist Verwalter auf Zeit, nicht freier Eigentümer. Er kann dem Nacherben ein Nachlassverzeichnis schulden und Sicherheitsleistung versprochen werden.

Der Nacherbe — Rechte und Schutz

Der Nacherbe hat eine Anwartschaft (schon mit dem Erbfall 1 erworben, bedingt durch den Nacherbfall). Er kann:

  • Grundbuchwiderspruch eintragen lassen (Schutz vor Grundstücksverfügungen)
  • Verzeichnis verlangen, wenn Unregelmäßigkeiten drohen
  • Nach Nacherbfall: Vollrechte am Nachlass

Typische Anwendungsfälle

  • Ehepartner als Vorerbe, Kinder als Nacherben: Der Überlebende ist versorgt; die Kinder erben später
  • Kinder aus erster Ehe schützen: Der neue Partner erbt nicht endgültig, sondern nur für seine Lebenszeit
  • Unternehmensnachfolge: Geschäftsführer-Vorerbe verwaltet, der Nachfolger-Nacherbe übernimmt später
  • Minderjährige: Nacherbe wird erst volljährig — bis dahin Verwaltung durch Vorerbe

Vor- und Nachteile

AspektVorteilNachteil
VorerbeVersorgung, NutznießungKein freies Eigentum, Buchführung
NacherbeEndgültiges ErbeMuss warten, Abhängigkeit vom Vorerben
FamiliePartner und Kinder both abgesichertKonfliktpotenzial zwischen den Stufen