Was ist die Testamentsvollstreckung?
Die Testamentsvollstreckung ist die Verwaltung des Nachlasses durch eine vom Erblasser bestimmte Person — den Testamentsvollstrecker. Er setzt den Willen des Erblassers durch, organisiert die Nachlassabwicklung und oft die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Der Erblasser kann sie im Testament anordnen.
Was macht ein Testamentsvollstrecker?
- Nachlasssicherung: Vermögen erfassen, Konten sichern, Versicherungen prüfen, Verpflichtungen klären
- Schulden und Verbindlichkeiten begleichen (Bestattungskosten, offene Rechnungen, Steuern)
- Vertretung gegenüber Behörden: Nachlassgericht, Finanzamt, Banken
- Auseinandersetzung: Teilungsplan erstellen und mit den Erben umsetzen
- Nachlassverkauf: ggf. Vermögenswerte veräußern (nach Weisung des Testaments)
- Unternehmensfortführung: Bei Betriebsvermögen: Übergabe an den Nachfolger organisieren
- Schutz vor Pflichtteilsstreit: als neutraler Vermittler zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten
Wann ist ein Testamentsvollstrecker sinnvoll?
- Mehrere Erben mit foreseeable Konflikten (Patchwork, zerstrittene Familie)
- Unternehmensnachfolge: Geschäftskontinuität sichern, Minderjährige oder unmündige Nachfolger vertreten
- Komplexes Vermögen: Immobilien, Auslandsbesitz, Wertpapiere, Stiftungen
- Minderjährige oder unbekannte Erben (der Vollstrecker schützt ihre Interessen)
- Wenn die Erben keine Lust/Fähigkeit haben, alles selbst zu regeln
Arten der Testamentsvollstreckung
- Abwicklungs-Vollstreckung: Standard — Nachlass abwickeln, dann an Erben übergeben
- Verwaltungs-Vollstreckung: längere Verwaltung (z.B. bis Minderjährige volljährig sind, oder das Haus verkauft ist)
- Dauernde Vollstreckung: bei Familienunternehmen oder Stiftungen — über 30 Jahre hinaus möglich
Wer kann Testamentsvollstrecker werden?
Grundsätzlich jede volljährige, geschäftsfähige Person: Familienmitglieder, Vertraute, Notare, Rechtsanwälte, oder professionelle Nachlassverwalter (Banken, Treuhandgesellschaften). Der Erblasser sollte jemanden wählen, der fachlich fähig und neutral ist — bei Konflikten in der Familie ist ein externer Profi oft besser als ein Familienmitglied.
Kosten der Testamentsvollstreckung
- Vergütung: vereinbart im Testament oder gesetzlich — üblich: 1-3 % des Nachlasswertes plus Stundensätze (50-200 €/h)
- Aufwendungsersatz: Auslagen (Fahrt, Gutachten, Recht) ersetzt aus dem Nachlass
- Bei professionellen Anbietern: häufig Pauschalen oder Stundenabrechnung — im Testament regeln!





