Was ist die Testamentsvollstreckung?

Die Testamentsvollstreckung ist die Verwaltung des Nachlasses durch eine vom Erblasser bestimmte Person — den Testamentsvollstrecker. Er setzt den Willen des Erblassers durch, organisiert die Nachlassabwicklung und oft die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Der Erblasser kann sie im Testament anordnen.

Was macht ein Testamentsvollstrecker?

  • Nachlasssicherung: Vermögen erfassen, Konten sichern, Versicherungen prüfen, Verpflichtungen klären
  • Schulden und Verbindlichkeiten begleichen (Bestattungskosten, offene Rechnungen, Steuern)
  • Vertretung gegenüber Behörden: Nachlassgericht, Finanzamt, Banken
  • Auseinandersetzung: Teilungsplan erstellen und mit den Erben umsetzen
  • Nachlassverkauf: ggf. Vermögenswerte veräußern (nach Weisung des Testaments)
  • Unternehmensfortführung: Bei Betriebsvermögen: Übergabe an den Nachfolger organisieren
  • Schutz vor Pflichtteilsstreit: als neutraler Vermittler zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten

Wann ist ein Testamentsvollstrecker sinnvoll?

  • Mehrere Erben mit foreseeable Konflikten (Patchwork, zerstrittene Familie)
  • Unternehmensnachfolge: Geschäftskontinuität sichern, Minderjährige oder unmündige Nachfolger vertreten
  • Komplexes Vermögen: Immobilien, Auslandsbesitz, Wertpapiere, Stiftungen
  • Minderjährige oder unbekannte Erben (der Vollstrecker schützt ihre Interessen)
  • Wenn die Erben keine Lust/Fähigkeit haben, alles selbst zu regeln

Arten der Testamentsvollstreckung

  • Abwicklungs-Vollstreckung: Standard — Nachlass abwickeln, dann an Erben übergeben
  • Verwaltungs-Vollstreckung: längere Verwaltung (z.B. bis Minderjährige volljährig sind, oder das Haus verkauft ist)
  • Dauernde Vollstreckung: bei Familienunternehmen oder Stiftungen — über 30 Jahre hinaus möglich

Wer kann Testamentsvollstrecker werden?

Grundsätzlich jede volljährige, geschäftsfähige Person: Familienmitglieder, Vertraute, Notare, Rechtsanwälte, oder professionelle Nachlassverwalter (Banken, Treuhandgesellschaften). Der Erblasser sollte jemanden wählen, der fachlich fähig und neutral ist — bei Konflikten in der Familie ist ein externer Profi oft besser als ein Familienmitglied.

Kosten der Testamentsvollstreckung

  • Vergütung: vereinbart im Testament oder gesetzlich — üblich: 1-3 % des Nachlasswertes plus Stundensätze (50-200 €/h)
  • Aufwendungsersatz: Auslagen (Fahrt, Gutachten, Recht) ersetzt aus dem Nachlass
  • Bei professionellen Anbietern: häufig Pauschalen oder Stundenabrechnung — im Testament regeln!