Post und Nachsendeauftrag nach einem Todesfall

Nach dem Tod laufen weiterhin Briefe ein: Behördenpost, Bankmitteilungen, Zeitschriften, Werbepost. Damit wichtige Schreiben die Erben erreichen (Fristen! Steuerbescheide! Pflichtteilsforderungen!), braucht es eine saubere Post-Organisation.

Der Nachsendeauftrag

Bei der Deutschen Post kann ein Nachsendeauftrag für die Post des Verstorbenen eingerichtet werden:

  • Dauer: 6 oder 12 Monate (Verlängerung möglich)
  • Kosten: ca. 20-30 € je Zeiträume (Stand prüfen)
  • Beantragung: Online mit Sterbeurkunde, im Post-Filialgeschäft oder per Formular; die Erben oder der bevollmächtigte Bestatter können den Auftrag stellen
  • Wirkung: Alle Briefsendungen des Verstorbenen gehen an die neue Adresse (i.d.R. die Erben)

Pakete und Päckchen sind sometimes separat zu beantragen — bei der Post den Todesfall explizit ansprechen, dann wird der Auftrag für alle Sendungsarten eingerichtet.

Weitere Post-Organisation

  • Werbepost stoppen: Robinsonliste (werbefrei), "Keine Werbung"-Schild an der alten Wohnung, Adressen bei Versandhäusern abmelden
  • Zeitungen/Zeitschriften kündigen: Mit Sterbeurkunde — die meisten Verlage kündigen außerordentlich und erstatten anteilig
  • Bank- und Behördenschreiben: Konten und Verträge direkt beim Absender mit Sterbeurkunde abmelden (Details: Verträge kündigen)
  • Postfach? Bestehende Postfächer können von Erben mit Sterbeurkunde weitergeführt oder aufgelöst werden

Warum ist das wichtig?

Versäumte Fristen durch nicht zugestellte Post können teuer werden: Erbschaftsteuerbescheide, Pflichtteilsforderungen, Mahnungen — alles muss die Erben erreichen. Der Nachsendeauftrag ist die billigste Versicherung gegen verpasste Post.