Todesfall im Arbeitsrecht
Der Tod eines nahen Angehörigen wirft auch arbeitsrechtliche Fragen auf: Sonderurlaub für die Bestattung, offene Gehaltsansprüche des Verstorbenen und die Rechte der Erben gegenüber dem Arbeitgeber.
Sonderurlaub für Trauernde
Bei Tod naher Angehöriger haben Beschäftigte Anspruch auf bezahlte Freistellung ("Sonderurlaub" oder "Trauertage"):
- Gesetzlich: § 616 BGB — bei schwerwiegenden Ereignissen (Bestattung nahestehender Personen) kurze bezahlte Freistellung, soweit nicht unzumutbar
- Tarifverträge/Betriebsvereinbarungen: Häufig konkreter geregelt — typisch: 1-2 Tage bei Tod des Ehepartners, eines Kindes oder Elternteils, 1 Tag bei Geschwistern/Großeltern
- Ohne klare Regelung: Angemessen kurz (1-3 Tage für Bestattung + Vorbereitung); längere Trauerphasen über Urlaub oder unbezahlte Freistellung klären
- Beantragen: Arbeitgeber rechtzeitig informieren, Grund nennen, Bestattungstermin nennen — Nachweis sometimes erwünscht (Totenschein)
Gehaltsansprüche des Verstorbenen
Offene Ansprüche gehören zum Nachlass und gehen auf die Erben über:
- Restgehälter: Bis zum Sterbemonat zustehende Bezüge ( anteilig)
- Urlaubsabgeltung: Noch nicht genommener Urlaub wird abgegolten — der Anspruch vererbt sich (EuGH/BAG: Urlaubsabgeltung ist vererblich!)
- Tantiemen/Boni: Anteilige Ansprüche, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
- Todesfall-Leistungen des Betriebs: Manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zahlen Sterbegeld an die Familie (z.B. 1 Monatsgehalt) — prüfen!
- Betriebliche Altersvorsorge: Hinterbliebenenrenten nach den Regeln des Versorgungswerks
Erben gegenüber dem Arbeitgeber
- Arbeitgeber informieren (Sterbeurkunde, als Erben benennen)
- Abrechnung anfordern: Restgehalt, Urlaubsabgeltung, Todesfall-Leistungen
- Private Gegenstände aus dem Betrieb abholen
- Betriebliche Versorgungswerke kontaktieren (Hinterbliebenenrenten!)
- Steuern: Die Abfindungen unterliegen der Erbschaftsteuer (Betriebsrenten an Ehegatten frequently steuerlich begünstigt)





