Was ist die Witwen- und Waisenrente?

Die Witwen- und Waisenrente ist die Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung: Sie sichert Ehepartner und Kinder nach dem Tod des Versicherten ab. Sie soll verhindern, dass Hinterbliebene allein durch den Tod des Ernährers in finanzielle Not geraten.

Die Witwenrente

Die große Witwenrente

Für unter 45-jährige Witwen und Witwer mit Kindern oder ab 45/47 (steigend auf 47): beträgt 25-55 % der Rente des Verstorbenen — kombiniert mit eigenem Einkommen wird sie gekürzt. Die große Witwenrente wird gezahlt, solange die Bedingungen bestehen.

Die kleine Witwenrente

Für jüngere Witwen/Witwer ohne Kinder: beträgt 25 % der Rente des Verstorbenen und wird maximal 24 Monate gezahlt. Danach endet sie — Ausnahme: Übergang zur großen Witwenrente bei Alter/Kindern.

Witwenrente an Geschiedene

Auch Geschiedene können eine Witwenrente erhalten — wenn die Ehe mindestens 10 Jahre bestand und der/die Geschiedene keine eigene angemessene Versorgung hat. Voraussetzungen sind strenger.

Die Waisenrente

  • Halbwaisenrente: Für Kinder mit einem noch lebenden Elternteil — ca. 10 % der Rente des Verstorbenen
  • Vollwaisenrente: Für Kinder ohne lebende Eltern — ca. 20 %
  • Bis 18 Jahre oder bis 27 bei Ausbildung/Studium (Schüler, Studenten, Azubis)
  • Für unverheiratete Kinder; bei Behinderung ohne Altersgrenze

Voraussetzungen und Beantragung

  • Allgemeine Wartezeit: Der Verstorbene musste 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben (oder Unfall-/Erwerbsminderungsrente bezogen haben)
  • Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (online, telefonisch, vor Ort) — mit Sterbeurkunde, Eheurkunde, Ausweis, Kontodaten
  • FRIST: Frühestmöglich beantragen — die Rente wird maximal 12 Monate rückwirkend gezahlt!
  • Nach dem Tod wird zunächst das Sterbevierteljahr gezahlt: die volle Rente des Verstorbenen für 3 Kalendermonate (Anrechnung auf Hinterbliebenenrente)

Kürzung und Hinzuverdienst

Die Witwenrente wird mit eigenem Einkommen gekürzt (Freibeträge, dann 40 % Anrechnung):

  • Erwerbseinkommen (Arbeit, Selbstständigkeit)
  • Eigene Rente(n)
  • Vermögenseinkünfte (ab bestimmten Freigrenzen)

Der Witwengeld-Freibetrag (2026: ca. 1.000 €/Monat brutto) schützt kleine Einkommen vollständig.