Das Bestattungsgesetz in Deutschland
Bestattungen in Deutschland sind in Landesbestattungsgesetzen geregelt — jedes Bundesland hat eigene Vorschriften (BestattG, BestG, Bestattungsgesetz). Die Kernelemente sind bundesweit ähnlich; Details unterscheiden sich.
Die Kernprinzipien
1. Friedhofszwang
Verstorbene müssen auf Friedhöfen oder genehmigten Bestattungsflächen beigesetzt werden (Ausnahme: Seebestattung). Das schützt Hygiene, Würde und die Grablokalisierung. Freie Baumbestattung oder Streuung in freier Natur sind verboten — Details: Friedhofsarten.
2. Bestattungspflicht
Jeder Verstorbene muss würdevoll bestattet werden — die Pflicht liegt bei den Angehörigen (oder dem Sozialamt bei Mittellosen). Ohne Bestattung droht Zwangsbestattung durch die Kommune (auf Kosten der Verpflichteten).
3. Ruhezeiten
Gräber haben gesetzliche Ruhezeiten (Erdbestattung 20-30 Jahre, Urnen 10-25 Jahre, je Bundesland und Friedhof). Danach endet die Grabnutzung — Verlängerung möglich, wenn die Familie die Nutzung verlängert (Details: Grabkosten).
4. Totenfürsorge und Leichenschau
Jeder Tod muss ärztlich festgestellt werden (erste Leichenschau); vor Kremation kommt die zweite Leichenschau (amt) — Details: Todesbescheinigung und Die zweite Leichenschau.
5. Sarg- und Urnenpflicht
Erdbestattungen brauchen einen Sarg, Kremationen ebenfalls (Kremationsvorschrift); Urnen müssen aus verrottbaren oder wasserlöslichen Materialien bestehen (bei Erd- und Seebestattung).
Rechtliche Besonderheiten je Bundesland
- Ruhezeit-Dauer: 10-30 Jahre je Grabart und Land
- Anonyme Bestattung: Überall erlaubt, Regelungen zur Grabpflege unterschiedlich
- Seebestattung: Genehmigungsverfahren und Bestattungsbezirke (3 oder 12 Seemeilen) unterscheiden sich
- Totenbetten (Totenwachen): Traditionelle Vorschriften je Land
Was das Gesetz NICHT vorschreibt
- Die Bestattungsform (Erde/Feuer) — sie ist frei (Religion, Wünsche)
- Art und Preis von Sarg, Stein, Trauerfeier — alles Wahleistung
- Religiöse oder weltliche Gestaltung — frei





