Die häufige Frage: Was ist eine DNR-Anordnung?
Im Notfall gilt in deutschen Krankenhäusern zunächst der Grundsatz: Wiederbelebung, bis das Gegenteil bekannt ist. Steht vorab fest, dass ein Patient im Fall eines Herz-Kreislauf-Stillstands nicht reanimiert werden soll, vermerken die Ärzte dies als DNR-Anordnung (Do Not Resuscitate) in der Patientenakte. Häufig macht ein kleiner Aufkleber im Patientenbogen oder am Bett das Team darauf aufmerksam. Für Angehörige wirft die Anordnung viele Fragen auf — sie ist nichts anderes als eine medizinische Entscheidung über das Therapieziel am Lebensende.
Wie eine DNR-Anordnung zustande kommt
Entscheidend ist der Wille des Patienten. Ist dieser einwilligungsfähig, kann er eine Reanimation ausdrücklich ablehnen; in einer Patientenverfügung schafft das Klarheit. Ist der Patient nicht einwilligungsfähig, wägen Ärzte und Bevollmächtigter gemeinsam ab, ob eine Wiederbelebung dem mutmaßlichen Willen und dem medizinischen Nutzen entspricht. Bei einem sterbenden Menschen mit begrenzter Prognose ist eine Reanimation oft sinnlos: Sie kann den Tod nur um Stunden oder Tage verschieben, verbunden mit Rippenbrüchen und intensivmedizinischer Belastung. Die Entscheidung über eine DNR-Anordnung ist deshalb nicht die Entscheidung gegen das Leben, sondern für einen würdevolleren Verlauf des Sterbens.
Was die Anordnung bedeutet — und was nicht
| Maßnahme | Bei DNR-Anordnung |
|---|---|
| Herzdruckmassage, Defibrillation, Beatmung bei Kreislaufstillstand | Unterbleiben |
| Schmerztherapie, Symptomlinderung, Grundpflege | Werden fortgeführt |
| Behandlung anderer Erkrankungen (etwa Antibiotika bei Infekt) | Werden nach Therapieziel entschieden |
| Sterbebegleitung und Beistand | Bleiben uneingeschränkt |
Rechtliche Einordnung
Eine DNR-Anordnung ist kein Verzicht auf Behandlung und keine Sterbehilfe. Sie ist Ausdruck der Änderung des Therapieziels, wie sie auch in der Palliativmedizin verankert ist. Ärzte sind an eine wirksame Patientenverfügung gebunden; eine gegen den Willen des Patienten verfügte DNR-Anordnung wäre rechtswidrig. Für Patienten, die eine Wiederbelebung ablehnen, empfiehlt sich eine auch für den Rettungsdienst sichtbare Dokumentation — etwa eine Notfallkarte oder ein Eintrag im Notfallordner. In Deutschland genügt die ärztliche Dokumentation in der Akte, ergänzt um die eigene Verfügung; bei Auslandsaufenthalten können lokale Formulare nötig sein.
Der Umgang für Angehörige
Die Anordnung keine Wiederbelebung löst bei Angehörigen oft Schuldgefühle und Ängste aus: Hätten wir nicht mehr tun können? Wichtig ist das Wissen, dass die Entscheidung auf medizinischer Einschätzung und dem Patientenwillen beruht — nicht auf dem Verzicht von Zuwendung. Begleitende Gespräche mit dem Behandlungsteam und die Unterstützung durch Sterbebegleitung helfen, diese Phase zu verstehen. Nach dem Tod setzt der Weg fort, wie ihn der Artikel Todesfall — was ist zu tun? beschreibt.





