Der Bestattungsauftrag
Der Bestattungsa1ntrag ist der vertrag zwischen Familie und Bestatter: Er dokumentiert die beauftragten Leistungen, Preise und Wünsche. Damit ist er die wichtigste Urkunde der Bestattung — jedes Detail steht drin, bevor unterschrieben wird.
Was der Auftrag enthält
- Beteiligte: Auftraggeber (Angehörige), Verstorbener, Bestatter
- Leistungen: Überführung, Versorgung, Sarg/Urne, Trauerfeier, Formalitäten, Grabstelle (falls vermittelt), Blumen
- Preise: Alle Positionen einzeln ausgewiesen — transparent nach BDB-Muster
- Wünsche: Aufbahrung, Musik, Redner, Symbolhandlungen, Kleidung des Verstorbenen
- Zahlungsmodalitäten: Raten? Fristen? Vorauszahlung?
- Termine: Aufbahrung, Trauerfeier, Beisetzung
Rechtliche Einordnung
- Vertragsfreiheit: Kein Formalzwang — aber: schriftlich ist Pflicht für Klarheit
- Widerruf: Beauftragte Leistungen können geändert werden, bevor sie erbracht sind (Sarg geliefert = geleistet); der Bestatter muss mitarbeiten
- Preisrecht: Übersetzte Preise, die deutlich über üblichen Marktsummen liegen, können unwirksam sein (Preisüberhöhung, ggf. sittenwidrig)
- Zahlungsziel: Üblich 14-30 Tage; Raten sind verhandelbar
Vor der Unterschrift
- Alles lesen: Jede Position verstehen — Fragen stellen!
- Vergleichen: 2-3 Angebote einholen ist legitim und üblich
- Nicht unter Druck: Seriöse Bestatter lassen Bedenkzeit
- Wünsche fixieren: Alles, was wichtig ist, schriftlich (auch mündliche Zusagen)
- Kopie behalten: Der unterschriebene Auftrag gehört in die Familiendokumentation





