Was ist ein Wahlgrab?

Ein Wahlgrab (auch Wahlgrabstätte oder Auswahlsgrab genannt) ist eine Grabstelle, deren Lage und Größe man selbst wählen kann — zu Lebzeiten oder im Todesfall. Es ist die flexibelste Grabart auf deutschen Friedhöfen und bildet häufig die Grundlage für Familiengräber über Generationen.

Wahlgrab und Reihengrab im Vergleich

Der entscheidende Unterschied zum Reihengrab: Dort wird die Grabstelle im Todesfall zugeteilt, ohne Wahlmöglichkeit und meist ohne Option auf Zweitbelegung. Das Wahlgrab bietet:

  • Freie Platzwahl innerhalb der Friedhofssektion
  • Mehrfachbelegung (1-, 2-, 4- oder 6-stellig)
  • Verlängerungsmöglichkeit nach Ablauf der Ruhezeit
  • Reservierung zu Lebzeiten möglich

Arten von Wahlgräbern

Erdwahlgrab

Klassische Grabstelle für Sargbestattungen. Doppelgrabstellen ermöglichen zwei nacheinander erfolgende Beisetzungen (erst Verstorbener, dann der Ehepartner nach eigener Bestattung — sogenannte Tiefengräber oder Grabstätten mit Nebenbestattung).

Urnengrab als Wahlgrab

Verkleinerte Grabstelle für Urnen, meist 1–4 Urnen fassend. Beliebt in Kombination mit Kolumbarien-Nischen.

Kinderwählgrab

Spezielle, oft verkleinerte und preisgünstigere Grabstellen für verstorbene Kinder und Fehlgeborene.

Kosten eines Wahlgrabs

Die Grabstellengebühr richtet sich nach Gemeinde, Sektion (Lage im Friedhof) und Größe:

  • Erdwahlgrab (1-stellig): ca. 800–2.000 €
  • Erdwahlgrab (2-stellig): ca. 1.500–3.000 €
  • Urnengrab (2 Urnen): ca. 400–1.500 €
  • Verlängerung nach Ruhezeit: anteilige Neugebühr

Hinzu kommen Beisetzungsgebühren (100–500 € je Beisetzung) und die Grabpflege.

Reservierung zu Lebzeiten

Ein Wahlgrab kann bereits zu Lebzeiten erworben werden — oft kombiniert mit einer Bestattungsvorsorge. Vorteil: Die Familie muss im Trauerfall nicht suchen und entscheiden, und der Wunschort (nahe der Eltern, unter einem bestimmten Baum) ist gesichert. Reservierungen gelten meist für die reguläre Ruhezeit.

Nutzungsrecht und Vererbung

Der Erwerber erhält ein Nutzungsrecht (kein Eigentum am Grundstück!). Dieses Recht kann nicht vererkt, aber innerhalb der Familie übertragen werden. Bei Mehrfachbelegung werden alle Beisetzungsberechtigten im Grabnutzungsvertrag eingetragen — wichtig, damit später auch der zuletzt Verstorbende dort beigesetzt werden darf.