Was ist ein Friedhof?

Ein Friedhof (auch Gottesacker oder Begräbnisstätte genannt) ist ein abgegrenzter Ort, an dem Verstorbene bestattet werden. Friedhöfe sind in Deutschland gewidmete Flächen — sie unterliegen den Friedhofsgesetzen der Bundesländer und den örtlichen Friedhofssatzungen. Sie sind Orte der Bestattung, des Gedenkens und der Trauer, aber auch Grünanlagen und oft historische Kulturdenkmäler mit hohem architektonischem und baumbestandlichem Wert.

Geschichte des Friedhofs

Das Wort „Friedhof" leitet sich vom althochdeutschen „frid-hof" ab — ein eingehegter, geschützter Bezirk, in dem wie in Kirchen und Gerichtsstätten der „Landfrieden" galt. Im Mittelalter bestattete man Verstorbene zunächst direkt an und in den Kirchen. Als die Plätze in den wachsenden Städten nicht mehr reichten und Hygienebedenken aufkamen, verlegte man die Bestattungsplätze ab dem 18. Jahrhundert vor die Stadtmauern. Berühmte Beispiele dieser Epoche sind der Friedhof Ohlsdorf in Hamburg (1877) — mit rund 400 Hektar einer der größten Parkfriedhöfe der Welt — und der Zentralfriedhof Simmering in Wien.

Arten von Friedhöfen

Kommunale Friedhöfe

Die meisten Friedhöfe in Deutschland werden von Städten und Gemeinden betrieben. Sie stehen grundsätzlich allen Bürgern offen, unabhängig von Konfession. Die Bestattungsgebühren erhebt die Kommune über ihre Friedhofssatzung.

Kirchliche Friedhöfe

Kirchengemeinden betreiben eigene Friedhöfe, vor allem in katholisch und evangelisch geprägten Regionen. Die Beisetzung ist häufig an die Kirchengliedschaft gebunden oder privilegiert; Bestattungen anderer Konfessionen oder konfessionsloser Verstorbener sind teils gegen Aufpreis möglich.

Jüdische Friedhöfe

Jüdische Friedhöfe folgen eigenen religiösen Regeln: Sie sind auf ewig angelegt — Grabstätten werden nie neu belegt oder eingeebnet. Deshalb gelten dort besondere Ruhezeiten und Pflegevorschriften. Jüdische Friedhöfe stehen unter besonderem Denkmalschutz.

Islamische Friedhofsteile

Viele Städte weisen heute eigene Muslimisch genutzte Grabfelder aus, in denen die Gräber nach islamischem Ritus nach Mekka ausgerichtet und Beisetzungen ohne Sarg erfolgen können.

Sonderformen

  • Waldfriedhöfe und Friedwälder: Bestattung unter Bäumen (siehe Baumbestattung)
  • Seebezirk: Seebestattungen erfolgen außerhalb der Drei-Meilen-Zone, nicht auf einem Friedhof
  • Kriegsgräberstätten: Ehrenfriedhöfe für Gefallene, betreut u.a. vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge

Rechtsgrundlagen

Bestattungswesen ist Ländersache. Jedes Bundesland hat ein Bestattungsgesetz und eine Bestattungsverordnung, ergänzt um kommunale Friedhofssatzungen. Kernprinzipien in ganz Deutschland:

  • Friedhofszwang: Verstorbene müssen grundsätzlich auf einem Friedhof bestattet werden (Ausnahmen: Seebestattung, Baumbestattung im gewidmeten Wald, einige Bundesländer mit Lockerungen bei Urnenbestattung)
  • Ruhezeiten: Erdgräber 15–30 Jahre, Urnengräber 10–25 Jahre, je nach Land und Satzung
  • Grabpflegepflicht der Nutzungsberechtigten

Der Friedhof als Ort

Moderne Friedhöfe verstehen sich zunehmend als Orte der Begegnung und Ruhe: Parkanlagen mit altem Baumbestand, Wege für Spaziergänger, Bänke, sometimes Cafés. Trauerbegleiter empfehlen Friedhofsbesuche als festes Ritual des Erinnerns. Gleichzeitig wächst in vielen Kommunen der Kostendruck, sodass Friedhöfe verkleinert oder zusammengelegt werden.