Organspende — die Entscheidung zu Lebzeiten
Die Organspende ist die Einwilligung zur postmortalen Entnahme von Organen und Geweben für Transplantationen. In Deutschland gilt seit 2012 eine erweiterte Zustimmungslösung: Wer spenden möchte, dokumentiert das (Organspendeausweis, Patientenverfügung, Register); ohne Dokumentation fragen Ärzte die Angehörigen.
Was kann gespendet werden?
- Organe: Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse, Dünndarm
- Gewebe: Hornhaut (Augen), Herzklappen, Haut, Knochen, Bindegewebe, Blutstammzellen
- Bis zu 8 Menschen können durch einen Organspender gerettet werden
Die rechtliche Grundlage
Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt die Organspende in Deutschland. Wichtige Punkte:
- Zustimmungslösung: Ohne Einwilligung des Verstorbenen (oder der Angehörigen) keine Entnahme
- Hirntod als Todeskriterium: Voraussetzung ist der unwiderrufliche Hirntod, festgestellt durch zwei unabhängige Ärzte nach festen Protokollen
- Organspendeausweis: Jederzeit ausstellbar, widerruflich, ohne Beglaubigung
- Entscheidungsregister: Seit 2024 existiert ein online Organspende-Register (www.organspende-register.de), in dem die Entscheidung digital hinterlegt werden kann
Organspende und Bestattung
- Die Entnahme erfolgt würdevoll und chirurgisch korrekt — der Körper wird für die Aufbahrung vorbereitet, eine offene Aufbahrung ist meist weiterhin möglich
- Bestattungsfristen verlängern sich geringfügig (Organentnahme dauert einige Stunden)
- Die Bestattung (Erde oder Feuer) bleibt unberührt — Organspende und Bestattungsart sind unabhängig
- Die Angehörigen erhalten Informationen über den Verlauf (nicht über die Empfänger)
Was Angehörige wissen müssen
- Spricht der Verstorbene nichts? Dann entscheiden die nächsten Angehörigen "mutmaßlich" — im Sinne des Verstorbenen
- Immer dokumentieren: Organspendeausweis im Portemonnaie, im Patientenverfügung, oder im digitalen Register
- Grenzen: Akute Krebserkrankungen, Infektionen oder Organversagen schließen viele Spenden aus; das medizinische Team prüft sorgfältig
- Kosten: Keine — alle Kosten der Entnahme trägt die Krankenversicherung/Transplantationsmedizin





