Organspende — die Entscheidung zu Lebzeiten

Die Organspende ist die Einwilligung zur postmortalen Entnahme von Organen und Geweben für Transplantationen. In Deutschland gilt seit 2012 eine erweiterte Zustimmungslösung: Wer spenden möchte, dokumentiert das (Organspendeausweis, Patientenverfügung, Register); ohne Dokumentation fragen Ärzte die Angehörigen.

Was kann gespendet werden?

  • Organe: Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse, Dünndarm
  • Gewebe: Hornhaut (Augen), Herzklappen, Haut, Knochen, Bindegewebe, Blutstammzellen
  • Bis zu 8 Menschen können durch einen Organspender gerettet werden

Die rechtliche Grundlage

Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt die Organspende in Deutschland. Wichtige Punkte:

  • Zustimmungslösung: Ohne Einwilligung des Verstorbenen (oder der Angehörigen) keine Entnahme
  • Hirntod als Todeskriterium: Voraussetzung ist der unwiderrufliche Hirntod, festgestellt durch zwei unabhängige Ärzte nach festen Protokollen
  • Organspendeausweis: Jederzeit ausstellbar, widerruflich, ohne Beglaubigung
  • Entscheidungsregister: Seit 2024 existiert ein online Organspende-Register (www.organspende-register.de), in dem die Entscheidung digital hinterlegt werden kann

Organspende und Bestattung

  • Die Entnahme erfolgt würdevoll und chirurgisch korrekt — der Körper wird für die Aufbahrung vorbereitet, eine offene Aufbahrung ist meist weiterhin möglich
  • Bestattungsfristen verlängern sich geringfügig (Organentnahme dauert einige Stunden)
  • Die Bestattung (Erde oder Feuer) bleibt unberührt — Organspende und Bestattungsart sind unabhängig
  • Die Angehörigen erhalten Informationen über den Verlauf (nicht über die Empfänger)

Was Angehörige wissen müssen

  • Spricht der Verstorbene nichts? Dann entscheiden die nächsten Angehörigen "mutmaßlich" — im Sinne des Verstorbenen
  • Immer dokumentieren: Organspendeausweis im Portemonnaie, im Patientenverfügung, oder im digitalen Register
  • Grenzen: Akute Krebserkrankungen, Infektionen oder Organversagen schließen viele Spenden aus; das medizinische Team prüft sorgfältig
  • Kosten: Keine — alle Kosten der Entnahme trägt die Krankenversicherung/Transplantationsmedizin