Die Aschestreuung
Die Aschestreuung ist eine Form der Feuerbestattung: Die Asche des Verstorbenen wird — nach deutschem Recht nur in genehmigten Streubeeten oder auf speziellen Streufeldern — der Erde übergeben. Die freie Streuung in der Natur ist in Deutschland verboten (Friedhofszwang); erlaubt sind Streubereiche auf Friedhöfen, Friedwäldern oder Baumgebieten.
Rechtliche Grundlagen
- Deutschland: Aschestreuung nur in ausgewiesenen Streubeeten (Friedhof, Friedwald, Baumgrab) — mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung; freie Streuung (Wiese, Wald, Eigenheim) ist rechtswidrig
- Ausnahmen: Seebestattung (Asche im Meer — mit Genehmigung), Alpenblumenwiesen in der Schweiz (deutsche Asche darf dorthin überführt werden)
- Bestattungspflicht: Die Asche muss würdevoll und dokumentiert beigesetzt werden — auch bei Streuung
Ablauf
- Kremation: Feuerbestattung im Krematorium (mit zweiter Leichenschau)
- Genehmigung: Die Friedhofsverwaltung des Streubeets dokumentiert die Streuung
- Trauerfeier: Frequently vor der Streuung (in der Kapelle) oder direkt am Streubeet
- Die Streuung: Familie streut die Asche (mit Schaufel oder direkt aus der Urne); Worte, Gebete, Blumen begleiten den Moment
- Danach: Kein individuelles Grab — Gedenken an der Streustelle, Gedenksteinen des Beets oder digital (Gedenkseiten)
Vorteile und Grenzen
- + Keine Grabpflege, niedrige Folgekosten
- + Zurück zur Natur — für viele ein tröstliches Bild
- - Kein individueller Gedenkort mit Namen; manche Hinterbliebene vermissen das Grab
- - Nicht überall verfügbar — Streubeete gibt es nicht auf jedem Friedhof





